isolierter Zwangsvollstreckungsauftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
adultera
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#1

28.07.2016, 10:57

Hallo zusammen,

ich habe mal eine ganz blöde Frage zu dem neuen Formular. Ich möchte einen einfachen Zwangsvollstreckungsauftrag machen ohne Vermögensauskunft. Kann mir jemand sagen, welches Modul ich ankreuzen muss dafür? Oder gibt es da eine ganz andere Lösung für? Ich habe schon das ganze Internet dazu durchforstet und finde einfach nichts dazu.
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Pepples
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#2

28.07.2016, 11:00

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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adultera
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#3

28.07.2016, 11:05

Habe ich geändert.. Sorry, war vor der Softwareumstellung noch drinne ;-)
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#4

28.07.2016, 14:21

Es geht mir darum, ohne gütliche Einigung zu vollstrecken, da der Schuldner die Ratenzahlungen nicht einhält...
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katuscha
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#5

28.07.2016, 14:33

Dann würde ich F und K ankreuzen
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#6

28.07.2016, 14:44

Also F kann ich nachvollziehen, aber K ist doch gleich eine Pfändung.. Ich hatte vor kurzem das Problem und bin nun auf der Suche nach einer Lösung. Die damalige Gerichtsvollziehern rief mich an und fragte, was wir denn eigentliche für einen Antrag stellen. Da hatte ich lediglich F angekreuzt, da es keine Einigung und auch keine Pfändung sein sollte, sondern nur die Zwangsvollstreckung. Das hat sie sich notiert und gut war. Sie meinte dann nur, dass unser Formular nicht gut wäre, aber das ist das Formular, was alle haben.. Den reinen Vollstreckungsauftrag nach § 754 ZPO kann man hier nicht stellen, oder? Vielleicht stelle ich mich auch nur ein wenig "blond" an, aber nach dem Anruf der Gerichtsvollzieherin habe ich mir so meine Gedanken gemacht..
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#7

28.07.2016, 14:49

adultera hat geschrieben:einen einfachen Zwangsvollstreckungsauftrag machen ohne Vermögensauskunft.
adultera hat geschrieben:Da hatte ich lediglich F angekreuzt, da es keine Einigung und auch keine Pfändung sein sollte, sondern nur die Zwangsvollstreckung.
ganz doofe Frage: was ist denn bei dir dann eine Zwangsvollstreckung?
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#8

28.07.2016, 14:59

So wie es vor dem Formular auch gegangen ist... Man konnte dort ankreuzen, dass die Forderung im Wege der Zwangvollstreckung beigetrieben werden soll, ohne eine Einigung zu versuchen und ohne gleich eine Pfändung im gleichen Antrag zu machen. Es gibt ja auch Leute die nicht so viel Geld haben und es erst einmal so versuchen wollen...
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#9

28.07.2016, 15:05

Dann bleibt eigentlich nur noch Modul E übrig (Beschränkung des Auftrages auf den Versuch einer gütlichen Einigung). Wenn der Schuldner aber bereits die ursprünglich getroffene Ratenzahlung nicht einhält, frage ich mich, was eine neue Ratenzahlungsvereinbarung bringen soll. :kopfkratz Wenn der GVZ die beantragte gütliche Einigung mit dem Schuldner nicht hinbekommt, kriegt Ihr die Unterlagen einfach zurück, wenn Ihr weder eine Pfändung noch eine Vermögensauskunft wollt.
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#10

28.07.2016, 15:15

Pitt hat geschrieben:Dann bleibt eigentlich nur noch Modul E übrig (Beschränkung des Auftrages auf den Versuch einer gütlichen Einigung).
aber die will sie doch auch nicht. :kopfkratz
adultera hat geschrieben:So wie es vor dem Formular auch gegangen ist...
was hast du denn im vorherigen Formular angekreuzt? inhaltlich ist es doch das gleich, es ist nur schlechter umgesetzt.
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