MB gegen eigenen Mandanten

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Meggie
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 89
Registriert: 23.10.2007, 11:53
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

28.07.2016, 10:51

Hi ich brauche eure Hilfe. Ich muss nen MB gegen den eigenen Mandanten machen, den wir außergerichtlich beraten haben. Meine Kollegin hat Urlaub, ich kann niemanden fragen.

brutto 60,00 €
netto 71,40 €
+ 5,00 € Mahnkosten

Chef ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Ich habe jetzt die Frage. Als Hauptforderung machen ich 60,00 oder 71,40 € geltend ?

Bekomme ich Gebühren für den Mahnbescheid nach 3305 ? muss ich das irgendwo eintragen ? Im Vordruck steht was mit vorgerichtlicher Tätigkeit. Da muss ich nichts ausfüllen oder ? Denn genau um die Gebühren geht es doch.

Danke Meggie
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12224
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#2

28.07.2016, 10:58

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#3

28.07.2016, 11:10

Meggie hat geschrieben:Hi ich brauche eure Hilfe. Ich muss nen MB gegen den eigenen Mandanten machen, den wir außergerichtlich beraten haben. Meine Kollegin hat Urlaub, ich kann niemanden fragen.

brutto 60,00 €
netto 71,40 €
+ 5,00 € Mahnkosten

Chef ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Ich habe jetzt die Frage. Als Hauptforderung machen ich 60,00 oder 71,40 € geltend ? Du nimmst 71,40!

Bekomme ich Gebühren für den Mahnbescheid nach 3305 ? Ja! muss ich das irgendwo eintragen ? Im Vordruck steht was mit vorgerichtlicher Tätigkeit. Da muss ich nichts ausfüllen oder ? Denn genau um die Gebühren geht es doch. Da deine Geschäftsgebühr, die vorgerichtlich angefallen ist, nun zur Hauptforderung wird, ist keine Anrechnung erforderlich.

Danke Meggie
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17571
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

28.07.2016, 11:30

Und noch zur Ergänzung: Mahnkosten kann ein Anwalt bei der Geltendmachung von Honoraransprüchen nicht geltend machen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Dany1981
die dunkle Fee
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 11547
Registriert: 02.02.2012, 10:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Niederbayern an der A92

#5

28.07.2016, 11:56

Anahid hat geschrieben:Und noch zur Ergänzung: Mahnkosten kann ein Anwalt bei der Geltendmachung von Honoraransprüchen nicht geltend machen.
Echt nicht? :augenreib Ich hab das auch bisher immer gemacht. Gab keine Probleme. :pfeif
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17571
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#6

28.07.2016, 12:03

Darft Du aber nicht Dany. Mach mich nicht schwach. War hier auch schon gefühlte 100.000 x Thema.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Dany1981
die dunkle Fee
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 11547
Registriert: 02.02.2012, 10:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Niederbayern an der A92

#7

28.07.2016, 12:12

Ist mir bisher nicht ins Auge gestochen. :oops:

Man lernt einfach nie aus. Aber jetzt weiß ich es und gelobe Besserung. :mrgreen:
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
Meggie
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 89
Registriert: 23.10.2007, 11:53
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#8

28.07.2016, 13:55

Danke
Antworten