Beklagter ist bereits vor Klageerhebung verstorben

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aniliese
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#1

28.07.2016, 09:47

Hallo an alle,

ich habe hier folgendes Problem: Wir haben eine Klage am 27.11.15 eingereicht, es erging ein Versäumnisurteil. Nun haben wir erfahren, dass die Beklagte bereits am 03.11.15 verstorben ist, es aber einen Erben gibt, der das Erbe nicht ausgeschlagen hat.

Sehe ich das richtig, dass mein VU eigentlich wertlos ist? Eine Toter kann sich gegen eine Klage ja nicht verteidigen. Ich müsste doch jetzt die Klage gegen den Erben richten? Oder kann ich "einfach" den Titel auf den dem Erben umschreiben lassen? Also beim Nachlassgericht Erbschein beantragen und dann den Titel umschreiben(§§ 727, 792 ZPO).

Danke für Eure Hilfe
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Anahid
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#2

28.07.2016, 10:19

Nein, umschreiben kannst Du nicht, da die Klage ja nie wirksam zugestellt wurde.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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