Schuldner = Inhaber gelöschter e. K.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pitt
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#1

28.07.2016, 09:16

Ich habe hier einen älteren Titel der auf Firma XY Max Mustermann e. K. lautet. Die e. K. wurde 2013 wg. Vermögenslosigkeit gelöscht. Ich möchte jetzt zunächst eine Vermögensauskunft des Max Mustermann einholen. Benötige ich hierfür einen HR-Auszug, dass Max Mustermann von der Gründung bis zur Löschung immer Inhaber des kaufmännischen Einzelunternehmens gewesen ist oder genügt die alte Bezeichnung im Titel für die Fortsetzung der ZV gg. den ehemaligen Inhaber persönlich?
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Anahid
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#2

28.07.2016, 10:20

Ist der Inhaber aus dem Namen der Firma ersichtlich? Dann würde ich einfach so gegen den Inhaber vollstrecken.
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#3

28.07.2016, 10:36

Es fehlt die ausdrückliche Bezeichnung "Inhaber" in der Firmenbezeichnung des Schuldners. Der Titel enthält die Firmierung lt. Handelsregister "XY Max Mustermann e. K.". Max Mustermann war Gründer und Inhaber bis zur Löschung der Firma.
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#4

28.07.2016, 11:56

Dann kannst Du m.E. ohne Probleme aus dem Titel auch ins Privatvermögen vollstrecken, ohne dass Du extra einen HRA besorgen msust.
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#5

28.07.2016, 12:03

:wink2 Danke für Deine schnelle Rückmeldung. Dann werde ich mein Glück zunächst mit einer aktuellen Vermögensauskunft versuchen.
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