Pfändung Riesterrente

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mel Kunterbunt
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#1

27.07.2016, 14:34

Hallo ihr Lieben.

Habe eine Akte auf dem Tisch, eigene Honorarforderung. Schuldner hat 2012 eV abgegeben und angegeben, monatlich in eine Riesterrente einzuzahlen. Kollegin hatte damals versucht, die Riesterrente zu pfänden. DS teilte mit, dass diese Rentenansprüche nicht pfändbar sind.
Jetzt hat Schuldner erneut die VA abgegeben und hat nun einen zweiten Riesterrentenvertrag ( nur andere Versicherungsgesellschaft).
Mein Chef möchte nun wissen, ob es Sinn macht, zu pfänden.
Ich vermute, dass es sich genauso verhält wie vor 4 Jahren und die Riesterrent nicht pfändbar ist.
Hat von euch jemand schon einmal diesbezüglich Erfolg gehabt?!

Vielen Dank :wink1
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Loki
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#2

28.07.2016, 13:44

Altersvorsorgebeiträge jährlich bis 2.100,00 € zzgl. die Riesterzulagen sind unpfändbar. Zahlt er jährlich mehr ein, kannst du das pfänden. Riesterrenten sind oft mit einer weiteren Versicherung oder einem Bausparvertrag kombiniert. Der Vertrag könnte also teilweise pfändbar sein.
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Mel Kunterbunt
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#3

28.07.2016, 13:45

Hab ganz vielen lieben Dank!!!!
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