Schuldner verkauft "Sachen" - Geld sichern?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Crydea
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#1

26.07.2016, 11:17

Hallo,

in einer schon etwas ältern Zwangsvollstreckungssache teilte uns unsere Mandantin nun mit, dass die Schuldnerin über eine bekannte Verkaufsplattform im Internet mehrere Anzeigen geschaltet habe, ob denn da nun nicht was zu holen sei.

Unter anderem bietet die Schuldnerin dort ein Pferd für rd 2500 € an, zwei Hundewelpen für rd 1600 € sowie Katzenbabys, ein Handy und einen Pferdeschlitten. Zudem bietet die Schulderin dort noch an, dass sie Einstellplätze für Pferde habe.

Über die Anzeigen haben wir dem Gerichtsvollzieher schon Mitteilung gemacht. Nur ist jetzt meine Frage, ob man sich den eventuellen Verkaufserlös irgendwie schon vorab "sichern" kann. Man weiss ja nie, wann die Schuldnerin ein Tier oder einen Gegenstand verkaufen wird. Das eingenommene Geld ist ja dann schnell verschwunden.

Zudem hatte die Dame das Pferd nicht in der Vermögensauskunft. Hier könnte ich im Prinzip ja mal eine neue abnehmen lassen.

Den Gedanken, eventuell das Pferd (Freizeitpferd ohne besonderen Wert) pfänden zu lassen habe ich schon wieder verworfen, da dies wiederrum sehr viele Kosten produzieren würde nach allem was ich gelesen habe.

Einen Knackpunkt, den ich in der Angelegenheit noch habe ist, dass die Zwangsvollstreckung unter PKH läuft und ich keine Erfahrung habe, wie viel "Spielraum" ich hier bei den Entscheidungen, welche die Vollstreckung betreffen, habe. Hat hier jemand mehr Erfahrung damit?

MfG
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Anahid
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#2

26.07.2016, 12:36

Soweit ich weiß, kannst Du bei einer Verkaufsplattform nicht pfänden, da das Geld ja nicht über diese läuft. Ist die Frage, wie hier gezahlt wird? Bietet Deine Schuldnerin z.B. PayPal an, dann kannst Du das Konto dort pfänden....mkit gewissem Risiko.

Ansonsten.....Bankkonto der Schuldnerin pfänden.
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#3

26.07.2016, 13:00

Ich gehe leider davon aus, dass hier bar bei Abholung gezahlt wird. Glaube nen PÜ haben wir schon auf dem Konto, dieser führt nur leider zu nichts.
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Anahid
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#4

26.07.2016, 13:06

Dann seh ich keine Chance. Eigentlich kannst Du dann nur die Sachen pfänden bevor die verkauft werden.
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#5

26.07.2016, 13:16

Wennich eine RSV drin hätte würde ich ja eventuell dazu tendieren das Pferd, Handy und den Pferdeschlitten zu pfänden. Mandantin hat aber für die Zwangsvollstreckung PKH. Müsste ich da nochmal einen PKH Antrag stellen für die Pfändung des Pferdes und abwarten, ob das Gericht mitmacht? Hatte halt noch nie eine Zv Sache mit PKH und bin da gerade zienlich ratlos :oops:
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Anahid
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#6

26.07.2016, 13:25

Bei PKH musst Du für jede einzelne beabsichtigte Pfändungsmaßnahme erneut PKH beantragen.
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#7

26.07.2016, 13:45

Danke Anahid. Ich denke ich setze mich damit nächste Woche einmal auseinander. Wobei ich halt der Meinung bin, dass es unsinnig ist ein Pferd zu pfänden, welches nur 2500-3000 € bringt, da ich ja GVZ-Kosten, Unterbringungskosten und Versteigerungskosten bedenken muss. Denke da bleibt unterm Strich nicht mehr viel übrig. :sad:
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#8

26.07.2016, 14:00

Anahid hat geschrieben:Bei PKH musst Du für jede einzelne beabsichtigte Pfändungsmaßnahme erneut PKH beantragen.
Das kommt aber auf den Wortlaut der Bewilligung an. Ich hab - auch in letzter Zeit - schon PKH-Bewilligung bekommen für sämtliche im Gerichtsbezirk zu veranlassende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. :pfeif
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