Vorpfändung u. PfüB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
BlackWoman

#1

14.07.2016, 11:31

Hallo ihr Lieben,

ich hab mal eine - wahrscheinlich blöde - Frage. :oops:
Ich soll heute noch ein Vorläufiges Zahlungsverbot mit PfüB machen. Gibt es hierzu jetzt auch ein neues Formular?

Vielen Dank.
LG
Sonnenkind
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#2

14.07.2016, 11:33

Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
BlackWoman

#3

14.07.2016, 12:10

Achso ja danke.
Aber mache ich dann jetzt die Vorpfändung wie vorher? Weil bei der Maßnahme kann man ja das Modul "J - Vorpfändung" auswählen. Und gibt es dann für den PfüB auch ein neues Formular?
Sorry aber da blicke ich gerade nicht ganz durch. :oops:
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icerose
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#4

14.07.2016, 12:15

also ich habe Vorpfändungen im März, April und Mai diesen Jahres noch auf die klassische Weise gemacht - war kein Thema. An sich ist das ja auch nur ein Zustellauftrag - für den besteht bisher kein Formalzwang (so weit ich weiß). ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
samsara
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#5

14.07.2016, 12:22

VZV mache ich ohne Formular.

Was möchtest Du denn pfänden? Für Kontopfändung, Lohnpfändung - also gewöhnliche Geldforderungen - musst Du das Formular nehmen:

http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund ... rungen.pdf
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#6

14.07.2016, 12:35

danke, Sams - die Frage hab ich glatt überlesen :oops:
sorry, BlackWoman
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BlackWoman

#7

14.07.2016, 12:52

Ok alles klar, dann mache ich die Vorpfändung auch wie gehabt und die Pfändung ja sowieso mit dem "bekannten" Formular.
Vielen Dank euch.
BlackWoman

#8

14.07.2016, 16:10

Jetzt habe ich noch eine Frage:
Wie viele Abschriften fügt Ihr dem VZV bzw. dem PfüB bei?
Ich hätte jetzt gesagt:
VZV:
Original + zwei Abschriften mit Forderungsaufstellung
PfüB:
Original + zwei Abschriften mit Forderungsaufstellung + Titel
Und muss ich bei einem zugestellten Prozessvergleich auch eine Kopie des Empfangsbekenntnisses über die Zustellung mitschicken?

Lieben Dank.
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#9

14.07.2016, 16:17

BlackWoman hat geschrieben:Und muss ich bei einem zugestellten Prozessvergleich auch eine Kopie des Empfangsbekenntnisses über die Zustellung mitschicken?
ja, musst du. Das ist ja der Zustellungsnachweis. ;)

hmm, ne Abschrift vom Pfüb kenn ich so nicht - ich drucke den fertigen Entwurf nur 4 Exemplare aus (für Gericht, Drittschuldner, Schuldner und unseres - was mit den Zustellungsurkunden dran zurückkommt). Und je weiterem Drittschuldner oder Schuldner ein Exemplar dazu.

LG
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BlackWoman

#10

14.07.2016, 17:06

Achso dann hefte ich quasi die Zustellbescheinigung an die vollstreckbare Ausfertigung oder?
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