Hallo ihr Lieben,
ich hab mal eine - wahrscheinlich blöde - Frage.
Ich soll heute noch ein Vorläufiges Zahlungsverbot mit PfüB machen. Gibt es hierzu jetzt auch ein neues Formular?
Vielen Dank.
LG
Vorpfändung u. PfüB
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Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Gestern: schon vorbei.
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Achso ja danke.
Aber mache ich dann jetzt die Vorpfändung wie vorher? Weil bei der Maßnahme kann man ja das Modul "J - Vorpfändung" auswählen. Und gibt es dann für den PfüB auch ein neues Formular?
Sorry aber da blicke ich gerade nicht ganz durch.
Aber mache ich dann jetzt die Vorpfändung wie vorher? Weil bei der Maßnahme kann man ja das Modul "J - Vorpfändung" auswählen. Und gibt es dann für den PfüB auch ein neues Formular?
Sorry aber da blicke ich gerade nicht ganz durch.
- icerose
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also ich habe Vorpfändungen im März, April und Mai diesen Jahres noch auf die klassische Weise gemacht - war kein Thema. An sich ist das ja auch nur ein Zustellauftrag - für den besteht bisher kein Formalzwang (so weit ich weiß).
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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VZV mache ich ohne Formular.
Was möchtest Du denn pfänden? Für Kontopfändung, Lohnpfändung - also gewöhnliche Geldforderungen - musst Du das Formular nehmen:
http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund ... rungen.pdf
Was möchtest Du denn pfänden? Für Kontopfändung, Lohnpfändung - also gewöhnliche Geldforderungen - musst Du das Formular nehmen:
http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund ... rungen.pdf
Ok alles klar, dann mache ich die Vorpfändung auch wie gehabt und die Pfändung ja sowieso mit dem "bekannten" Formular.
Vielen Dank euch.
Vielen Dank euch.
Jetzt habe ich noch eine Frage:
Wie viele Abschriften fügt Ihr dem VZV bzw. dem PfüB bei?
Ich hätte jetzt gesagt:
VZV:
Original + zwei Abschriften mit Forderungsaufstellung
PfüB:
Original + zwei Abschriften mit Forderungsaufstellung + Titel
Und muss ich bei einem zugestellten Prozessvergleich auch eine Kopie des Empfangsbekenntnisses über die Zustellung mitschicken?
Lieben Dank.
Wie viele Abschriften fügt Ihr dem VZV bzw. dem PfüB bei?
Ich hätte jetzt gesagt:
VZV:
Original + zwei Abschriften mit Forderungsaufstellung
PfüB:
Original + zwei Abschriften mit Forderungsaufstellung + Titel
Und muss ich bei einem zugestellten Prozessvergleich auch eine Kopie des Empfangsbekenntnisses über die Zustellung mitschicken?
Lieben Dank.
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ja, musst du. Das ist ja der Zustellungsnachweis.BlackWoman hat geschrieben:Und muss ich bei einem zugestellten Prozessvergleich auch eine Kopie des Empfangsbekenntnisses über die Zustellung mitschicken?
hmm, ne Abschrift vom Pfüb kenn ich so nicht - ich drucke den fertigen Entwurf nur 4 Exemplare aus (für Gericht, Drittschuldner, Schuldner und unseres - was mit den Zustellungsurkunden dran zurückkommt). Und je weiterem Drittschuldner oder Schuldner ein Exemplar dazu.
LG
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Achso dann hefte ich quasi die Zustellbescheinigung an die vollstreckbare Ausfertigung oder?