Formular ZV ab 4/2016

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
elli_m77
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#1

12.07.2016, 21:45

Hallo,

ich brauche mal Eure Hilfe bezüglich des neuen Formulars. Falls diese Frage bereits gestellt wurde, sorry, habe bei meiner Suche nicht so ganz das Richtige gefunden :-(

Also, ich habe bisher - nach Rücksprache mit Chef - im Formular folgende Module angekreuzt: G2, H, J. Bislang habe ich dann nach einiger Zeit vom GVZ das VV bekommen. Nun habe ich hier einen GVZ, der das bemängelt und Nachbesserung fordert, ich müsse auch Modul K ankreuzen, da G2 kein Antrag sei??? Bin einfach nur verwirrt ...

Danke für Eure Hilfe,

VG,
elli_m
silvester
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#2

13.07.2016, 07:57

Entweder: G1, H, J
oder: G2 (einschl. 2. Alt.), K, H, J - diese Variante ist nicht nur kostenintensiver, sie kann auch längere Zeit dauern.
G2 setzt einen Pfändungsversuch voraus und daher sollte auch eine Pfändung beantragt werden. Einige GV sehen es halt sehr genau.
elli_m77
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#3

13.07.2016, 11:44

Danke silvester.

Eigentlich sollte das Formular doch alles vereinfachen, oder habe ich da etwas missverstanden?? Die Hinweise in Anlage 2 finde ich nämlich nicht so hilfreich. Ist halt schade, dass eine geplante Vereinfachung erst mal nur zu totaler Verwirrung und unnötigen Verzögerungen führt.

Im Büro werde ich dann mal abklären, welche Variante zukünftig genommen werden soll.

VG,
elli_m
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#4

14.07.2016, 07:56

silvester hat geschrieben:Entweder: G1, H, J
oder: G2 (einschl. 2. Alt.), K, H, J - diese Variante ist nicht nur kostenintensiver, sie kann auch längere Zeit dauern.
G2 setzt einen Pfändungsversuch voraus und daher sollte auch eine Pfändung beantragt werden. Einige GV sehen es halt sehr genau.
Und das von einem GV-Prüfer.

"nach vorherigen Pfändungsversuch" ist lediglich ein redaktioneller Hinweis, aber kein Antrag. Und wenn kein Antrag vorliegt, geht 807 eben nicht und es fällt auch keine Gebühr (beiderseits) an. Und da schauen die Prüfer dann wieder "sehr genau" hin :wink:
Also beim 807er-Antrag immer das Modul "K" ankreuzen.
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#5

14.07.2016, 15:07

jetzt muss ich auch mal blöd fragen. Kann mir bitte einer der Herren Gerichtsvollzieher detailgenau erklären, was der Unterschied zwischen ohne vorherigen und nach vorherigen Pfändungsversuch ist.

Ich hatte es bisher immer so verstanden, dass der GVZ sobald der Schuldner bei ihm auftaucht, zuerst mal in die Tasche schaut (Taschenpfändung) und wenn nichts drinnen ist, VA abnimmt. :nachdenk

Bitte um Aufklärung :thx
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#6

15.07.2016, 08:54

Ich hänge mich hier mal dran ;) Weiß jemand, wo ich RA-Micro sagen kann, wie viele Exemplare es von diesem Formular drucken soll, ich bin heute blind, irgendwie finde ich das nicht :oops:
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#7

15.07.2016, 09:17

Soenny hat geschrieben:Ich hänge mich hier mal dran ;) Weiß jemand, wo ich RA-Micro sagen kann, wie viele Exemplare es von diesem Formular drucken soll, ich bin heute blind, irgendwie finde ich das nicht :oops:
Bei ZV-Auftrag Formular, da unter Modulauswahl und da kann man dann unten die Exemplare eingeben die gedruckt werden sollen :)
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#8

15.07.2016, 09:27

Ahhh bin doch blind :lol: :thx Nur komisch, daß er immer zwei druckt, aber da nur 1 steht :lolaway Ach ich liebe RAM :lol:
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#9

15.07.2016, 09:28

Ahhh bin doch blind :lol: :thx Nur komisch, daß er immer zwei druckt, aber da nur 1 steht :lolaway Ach ich liebe RAM :lol:
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#10

15.07.2016, 11:57

Ich glaube, sobald man die Abnahme der VA beantragt, druckt das Programm automatisch zweimal, egal was da steht.
Wenn ich dir Recht gebe, hab ich ja keins mehr...
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Denke nie gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist gedankenloses Denken.
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