Schuldner überträgt Grundstücke auf Ehefrau

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Soenny
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#1

11.07.2016, 11:37

Hallo zusammen :wink1

Ich habe hier einen Schuldner (e.K.) der vor ca. 6 Monaten seinen Grundstücksanteil auf seine Frau umgeschrieben hat, da er sich die Finanzierung nicht mehr leisten konnte (steht so im VA).

Kann ich da noch was machen? Rückabwicklung oder so?
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#2

11.07.2016, 11:42

Ich glaube rückgängig kannst du das nicht machen.
Weißt du, ob die Umschreibung schon im Grundbuch vollzogen ist? Wenn die Banken zustimmen müssen, kann sowas schon ne Weile dauern. Evtl. könnte eine eingetragene Auflassungsvormerkung gepfändet werden.
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#3

11.07.2016, 11:44

Je nachdem, wie werthaltig die Immobilie ist und wieviel noch an Belastung draufliegt könntest Du die Ehefrau auf Duldung der ZV in das Grundstück verklagen, verbunden mit einer Anfechtung.
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#4

11.07.2016, 11:45

Das ergibt sich nicht aus der VA, nur daß er vor ca. 6 Monaten auf seine Ehefrau übertragen hat laut eigener Aussage :kopfkratz
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#5

11.07.2016, 11:49

Dann würde ich auf jeden Fall mal das Grundbuch einsehen! Erzählen kann er ja viel.
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#6

11.07.2016, 11:57

Ich weiß nicht einmal, ob die Grundstücke überhaupt bebaut sind.

Dann werde ich erst mal die Auszüge anfordern :thx schon mal :wink1
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#7

11.07.2016, 11:58

Soenny hat geschrieben:Das ergibt sich nicht aus der VA, nur daß er vor ca. 6 Monaten auf seine Ehefrau übertragen hat laut eigener Aussage :kopfkratz
Vertrag beim Grundbuch anfordern. Ich schick Dir auch mal was per PN :knutsch
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#8

11.07.2016, 12:00

Soenny hat geschrieben:Ich weiß nicht einmal, ob die Grundstücke überhaupt bebaut sind.
google maps ist manchmal sehr aufschlussreich.

Achso, wir jagen parallel noch eine Strafanzeige gegen Schu (Vollstreckungsvereitelung) und Ehefrau (Beihilfe zur Vollstreckungsvereitelung) raus.
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#9

11.07.2016, 16:04

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
Soenny hat geschrieben:Ich weiß nicht einmal, ob die Grundstücke überhaupt bebaut sind.
google maps ist manchmal sehr aufschlussreich.

Achso, wir jagen parallel noch eine Strafanzeige gegen Schu (Vollstreckungsvereitelung) und Ehefrau (Beihilfe zur Vollstreckungsvereitelung) raus.
Könnt ihr dann auch mit dem Gegenschuss der Verläumdung und überler Nachrede Leben ? Spätestens bei der Ehefrau geht das zu 100% durch, denn Sippenhaft ist abgeschafft und wenn sie die Grundstücksgeschenke in Empfang nimmt macht sich niemand strabar, damit habe ich schon die eine oder andere Kanzlei, auf die Nase fallen sehen, aber macht mal, mich würde das Endergebniss dann mal der Strafanzeige interessieren. Mal davon abgesehen , muss eine Ehfrau nichts von den Schulden des Ehemannes wissen, müssen.
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#10

11.07.2016, 16:09

27

:pfeif

Mit Gegenschüssen muss ich nicht "leben können", da ich keine zu befürchten habe. Du darfst davon ausgehen, dass ich nur wasserdichte Strafanzeigen einreiche.
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