Unfallsache. Rechnung an gegn. Versicherung, RSV und SB

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Kumasja21
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#1

30.06.2016, 17:32

Halli Hallo,
habe eben beschlossen, dass ich mich hier anmelden muss, weil ich schon seit längerer Zeit nicht herausfinden kann, ob wir einen Fall überhaupt richtig abgerechten haben...

Zum Fall:
Mandantin hatte einen Verkehrsunfall.
Wir haben die gegn. Versicherung angeschrieben, Rep-Kosten i.H.v. 1841,66 €, Kostenpauschale 25,- € und SV-Kosten 462,- € geltend gemacht. Daraufhin teilte die gegn. Versicherung folgendes mit: Aus dem eingerechten Gutachten ergibt sich, dass das Fahrzeug zwei unrepariert Vorschäden hat.
Sodann teilten wir mit, dass dies wirklich so ist, jedoch wurden die beiden Vorschäden bereits behoben.(vor diesem Unfall)

Versicherung zahlt dann SV-Kosten, Kostenpauschale und auf die Rep.Kosten einen Betrag i.H.v. 427,81 €, mit der Begründung, dass die ´Vorschäden nicht oder nicht vollständig instand gesetzt wurden.
Da in einer Verkehrsunfallsache aus dem Jahr 12 Nutzungsausfall bezahlt wurde, forderten wir von der damaligen Versicherung Lichtbilder, welche wir an die gegn. Versicherung weiter geleitet haben.
Nach langem hin und her, erklärte sich gegn. Versicherung bereit, einen Weiteren Betrag für Rep-kosten i.H.v. 300,-€, Nutzungsausfall 76,-€ und kosten für die Rep-Bestätifung 45,22€ zu zahlen. Mandantin war damit einvertanden und hat die Abfindungserklärung unterzeichnet.

Nun haben wir gegenüber der gegn. Versicherung wie folgt abgerechnet:
SW: 1336,03 €
1,3 GG 2300= 149,50
1,5 EG 1000= 172,50
Auslagen= 20,-
19 % UsT= 64,98
Gesamt: 406,98 €

Das hat die Versicherung auch bezahlt.

Da wir in dieser Sache ursprünglich einen Betrag für die Reparatur in Höhe von 1841 gefordert hatten, haben wir die Rechtsschutzversicherung unserer Mandantin angeschrieben und folgende Kosten in Rechnung gestellt:

SW: 2449,88
1,3 GG 2300= 261,30
1,5 EG 1000= 301,50
Auslagen= 20,-
19 % Ust.= 110,73
Gesamt: 693,53
- 406,98
noch zu zahlen: 286,55 €

Die RSV hat 136,55 € bez, da Mandantin eine SB von 150,- € hat.
Die 150 € SB wurde der Mandantin im Mai in Rechnung gestellt. Bis heute wurde diese nicht bezahlt.
Bevor wir jetzt einen MB beantragen, soll ich das noch einmal prüfen, ob die Rechnung überhaupt stimmt.

Kann mir da jemand weiter helfen??? :oops: :oops:
Kumasja21
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#2

04.07.2016, 10:43

Gibt es denn niemanden hier, der mir helfen könnte?
grommelie
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#3

04.07.2016, 10:59

Ich bin mir mit der Einigungsgebühr, die ihr von der RS verlangt habt, nicht sicher.
dastinchen
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#4

04.07.2016, 11:04

Hallo...

Also meines Erachtens ist deine Abrechnung völlig in Ordnung.

Beim Mahnbescheid geht es ja sowieso nur um die Selbstbeteiligung. Da ist es völlig egal, was du bei der RS abgerechnet hast, solange die 150 € angefallen sind.
Kumasja21
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#5

05.07.2016, 09:22

grommelie hat geschrieben:Ich bin mir mit der Einigungsgebühr, die ihr von der RS verlangt habt, nicht sicher.
Meinst du, wir hätten die EG gegenüber der RSV aus 1336,03 € geltend machen müssen?
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