Kosten, vor der Titulierung entstanden, im Titel vergessen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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katuscha
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#1

30.06.2016, 14:26

Hallo,

ich habe hier ein Problem:

Ich hatte bei der Beantragung eines MB vergessen, die Bankrücklastkosten mitaufzunehmen.

Ich hatte dann einfach die Bankrücklastkosten in die Forderungsaufstellung mitaufgenommen.

Jetzt habe ich einen Pfüb beantragt, die Rechtspflegerin schreibt jetzt folgendes zurück:

"Grundlage der Forderungsaufstellung ist der Titel; es muss sowohl für das Gericht, als auch für den Schuldner möglich sein, aufgrund des Titels die geltend gemachte Forderung nachzuvollziehen. Bitte streiche Sie die Bankrücklastkosten in Höhe von 6,00 €, die vor der Titulierung entstanden sind, da es sich nicht um notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung handelt, § 788 ZPO. Diese Kosten hätten in den Titel aufgenommen werden müssen."


Muss ich darauf jetzt echt verzichten?
samsara
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#2

30.06.2016, 14:28

Ja. Vorgerichtliche Kosten, die nicht tituliert sind, kannst Du in der ZV nicht geltend machen.
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katuscha
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#3

30.06.2016, 14:36

samsara hat geschrieben:Ja. Vorgerichtliche Kosten, die nicht tituliert sind, kannst Du in der ZV nicht geltend machen.
ach mist

Dann ändere ich mal den Pfüb-Antrag.
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