Hallo zusammen,
nach einem erstinstanzlichen Urteil hatten wir Streitwertbeschwerde eingelegt. Zwischenzeitlich wurde Berufung eingelegt durch die Gegenseite, Senat beabsichtigt, die Berufung zu verwerfen. Außerdem steht im Beschluss des Berufungsgerichts, dass der Senat beabsichtigt, den Streitwert aufgrund unserer Beschwerde vom ..... hin auf XXX EUR festzusetzen (niedriger als von uns gewollt). Mein Chef ist der Ansicht, dass das Berufungsgericht darüber nicht zu entscheiden habe, sondern vielmehr das Erstgericht. Ich habe keine Ahnung. Auch nicht, wo ich "schauen" soll .
Vielen Dank schon mal.
Streitwertbeschwerde - Berufungsgericht entscheidet?
- anwaltsliebling
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Grüßle
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Das Berufungsgericht ist doch auch Beschwerdegericht. Warum sollte das nicht zuständig sein? Wir hatten hier letztens sogar den Fall, dass das Berufungsgericht durch niedrige SW-Festsetzung die Berufung unzulässig gemacht hat. Zum Glück zum Nachteil der Gegenseite.
- anwaltsliebling
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Hallo,
Entschuldigung, dass ich nicht früher reingeschaut habe. War leider krank. Die Sache hat sich zwischenzeitlich anderweitig erledigt, aber danke
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Und wie?
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Insoweit erledigt, dass Chef einen SS zum OLG (also Berufungsgericht) fertigte und Stellung genommen hat zur beabsichtigten Streitwertfestsetzung Ich war ja nicht da, ging an mir vorbei.
Grüßle