Pfandentlassung Wohnungsrecht?

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Antworten
noto-fee
Forenfachkraft
Beiträge: 236
Registriert: 29.02.2012, 15:47
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

30.06.2016, 10:49

Hallo zusammen,

wir haben einen Grundstückskaufvertrag über eine kleine Teilfläche beurkundet. Im Grundbuch ist ein Wohnungsrecht eingetragen. Dieses Wohnungsrecht lastet an allen im Grundbuch eingetragenen Grundstücken. Auch an den nunmehr verkauften, unbebauten Grundstück.

Meine Frage ist eigentlich nur, heißt die Erklärung, die die Berechtigen nun für die Löschung des Wohnungsrechtes an der Teilfläche unterzeichnen, nun Löschungsbewilligung oder Pfandentlassung?

An den übrigen Grundstücken soll das Recht natürlich bestehen bleiben.

Liebe Grüße,
noto-fee
Benutzeravatar
AnjaZ
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1459
Registriert: 28.08.2008, 13:52
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Schleswig-Holstein

#2

30.06.2016, 11:42

Ich würde es Pfandentlassung nennen.
Gruß Anja
_________________________

Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
noto-fee
Forenfachkraft
Beiträge: 236
Registriert: 29.02.2012, 15:47
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

01.07.2016, 10:21

Ok danke.

Berechne ich den Wert der Urkunde dann auch nach § 44 GNotKG?

Liebe Grüße,
noto-fee
Antworten