Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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noto-fee
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#1
30.06.2016, 10:49
Hallo zusammen,
wir haben einen Grundstückskaufvertrag über eine kleine Teilfläche beurkundet. Im Grundbuch ist ein Wohnungsrecht eingetragen. Dieses Wohnungsrecht lastet an allen im Grundbuch eingetragenen Grundstücken. Auch an den nunmehr verkauften, unbebauten Grundstück.
Meine Frage ist eigentlich nur, heißt die Erklärung, die die Berechtigen nun für die Löschung des Wohnungsrechtes an der Teilfläche unterzeichnen, nun Löschungsbewilligung oder Pfandentlassung?
An den übrigen Grundstücken soll das Recht natürlich bestehen bleiben.
Liebe Grüße,
noto-fee
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AnjaZ
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#2
30.06.2016, 11:42
Ich würde es Pfandentlassung nennen.
Gruß Anja
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noto-fee
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#3
01.07.2016, 10:21
Ok danke.
Berechne ich den Wert der Urkunde dann auch nach § 44 GNotKG?
Liebe Grüße,
noto-fee