Abrechnung nach Kostenausgleich???

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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LNina
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#1

29.06.2016, 14:01

Hallo Ihr Lieben!

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

Habe hier eine Akte in dem ein Vergleich geschlossen und Kostenausgleich beantragt wurde. Das Ergebnis ist, dass ein Kostenfestsetzungsantrag ergangen ist, bei dem die Kosten unserer Gegenseite insgesamt höher sind als die unserer Mandantschaft, so dass ein Betrag erstattet werden muss.

Das ist alles klar. Jetzt meine wahrscheinlich etwas doofe Frage: Wie rechne ich unsere Kosten ab? Versteht Ihr was ich meine? Mein Kopf ist leer und stehe völlig auf dem Schlauch... :sad:

LG
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AliceImWunderland
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#2

29.06.2016, 14:04

Ehrlich gesagt, weiß ich nicht wirklich, was du meinst.... :kopfkratz
Rechne doch die Sache ganz normal mit einer Rechnung gegenüber dem Mandanten ab.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
LNina
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#3

29.06.2016, 14:30

Entschuldige! Schon das Erklären, klappt heute nicht mehr... :D

Ich versuchs nochmal: Es ist ein Kostenfestsetzungsbeschluss ergangen (nach Vergleich 70:30). Unsere Mandantschaft muss einen Betrag an die Gegenseite erstatten (beinhaltet ja auch Rechtsanwaltskosten).

Wie kann ich jetzt unsere Kosten bekommen bzw. was abrechnen??? Ich glaub ich brauche dringend Urlaub!!!
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Adora Belle
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#4

29.06.2016, 14:31

Du bekommst Eure Kosten vom Mandanten.
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#5

29.06.2016, 15:17

LNina hat geschrieben:bzw. was abrechnen???
auch wenn du Urlaub brauchst - machst du bitte erstmal einen Vorschlag?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
LNina
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#6

30.06.2016, 14:48

Ich danke dir, Adora Belle! :)
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