Vorläufiges Zahlungsverbot

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Loki
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#1

25.05.2016, 10:12

Hallo an alle Datev-Nutzer,
ich wollte eigentlich "schnell" ein vorläufiges Zahlungsverbot machen. Super eilige Sache - natürlich! Jetzt frage ich mich, ob ich doof bin oder die Maßnahme in Datev seit dem Update zum 1.4.16 nicht mehr hinterlegt ist. :augenreib Gibt es das bei euch noch?
Ela69
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#2

25.05.2016, 14:11

Hallo,

bei uns fehlt das auch.
Da ich aber seitdem kein vorl.ZV hatte, ist mir das überhaupt nicht aufgefallen.

Und jetzt????

:kopfkratz
Pitt
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#3

25.05.2016, 14:45

Ja, fehlt bei uns auch. Danke für den Hinweis. Da hilft nur ein Anruf bei der DATEV, um nachzuhaken, was das soll. :motz Evtl. haben die gedacht, die Vorpfändung geht jetzt auch nur noch über das ZV-Formular.
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Loki
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#4

25.05.2016, 15:38

Jetzt bin ich einerseits erleichtert, weil ich nicht die Einzige bin. :P Und andererseits frustriert, weil ich mir jetzt eine alte Akte suchen und den Kram da rauskopieren muss. :motz
Ela69
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#5

30.05.2016, 10:25

Hallo zusammen,

hab grad mit der DATEV telefoniert.

Angeblich gibt es das Vorläufige Zahlungsverbot nicht mehr, wurde "von Seiten der Justiz" in den
Gerichtsvollzieherauftrag integriert - unter Modul J - Vorpfändung.

.....jetzt wissen wir also, wie`s geht!
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AliceImWunderland
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#6

30.05.2016, 10:35

Gut zu wissen. Ich habe in den letzten Wochen keinen vorl. Zahlungsverbot machen müssen, aber wenn es mal wieder schnell gehen muss, weiß ich jetzt, wo ich suchen muss. :nachdenk
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Hühnerhaufen
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#7

30.05.2016, 10:54

Ist das wirklich so? Einfach unter J? Man muss doch auch den Anspruch bezeichnen und den Drittschulder angeben, wie soll man das in dieser kleinen Spalte machen? Wieder mit Anlage?

Ist dieses Feld denn nicht nur für die GVZ, die Vorpfändungen veranlassen? Ich würde an Eurer Stelle da noch mal nachforschen.

Gruß
Hühnerhaufen
Pitt
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#8

30.05.2016, 11:48

Nein, die Auskunft ist falsch und normalerweise sollte die DATEV das auch wissen. :roll:
Richtig ist, dass im ZV-Formular ein Modul für die Vorpfändung vorgesehen ist, dies betrifft jedoch die Vorpfändung die vom GVZ im Rahmen der Erledigung des ZV-Auftrages selbst erstellt wird.
Es besteht bisher kein Formularzwang für das vorläufige Zahlungsverbot! Das Formular sieht den Fall, dass der Gläubiger die Vorpfändung selbst erstellt und der GVZ diese nur noch zustellen soll standardmäßig gar nicht vor. In einer der letzten Vollstreckung effektiv-Ausgaben hat Herr Mock auf diesen Umstand hingewiesen und Tipps gegeben, wie man das Formular ausfüllen könnte (mit entsprechenden Ergänzungen im Formulartext), um eine selbst erstellte Vorpfändung mithilfe des Formulars auf den Weg zu bringen. Aber wie gesagt, das Formular sieht aktuell nur den Fall vor, dass der Gerichtsvollzieher die Vorpfändung selbst erstellt, wenn der Gläubiger ihm z. B. Drittschuldnerdaten nennt oder er Drittschuldner im Rahmen der ZV ausfindig macht.
Ela69
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#9

30.05.2016, 12:19

Tja - ich hab das jetzt mal so gemacht und hoffe, dass alles gut durchläuft.
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AliceImWunderland
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#10

30.05.2016, 12:35

@Pitt: Danke für die Info! Aber warum nehmen die das Formular für das vorläufige Zahlungsverbot komplett raus? Soll sich jeder ein eigenes Formular erstellen?! :augenreib Das wäre ja echt sch...... :motz
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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