Ich habe im Forum leider nur etwas gefunden, wenn der Pfüb komplett gezahlt wurde.
Wie verhält es sich, wenn der Schuldner jeden Monat einen kleinen Betrag an die Gläubigerin überweist? Ich habe Unterhalt (Rückstand und laufend) gepfändet. Der Schuldner überweist jeden Monat 88,00 € statt 252,14 €. Bei vorheriger außergerichtlicher Korrespondenz hat der Schuldner auch mitgeteilt, dass der ALG II bezieht und nur 88,00 € zahlen müsste. Diese zahlt er auch monatlich. Wir haben auf seine sogenannte gesteigerte Erwerbsobliegenheit hingewiesen (er hatte seinen Job auch selbst gekündigt).
Wie verhält es sich nun? Muss ich jeden Zahlbetrag den er monatlich zahlt dem Drittschuldner (seiner Bank) mitteilen?
monatliche Zahlung dem Drittschuldner mitteilen?
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Nein, würde ich nicht machen. Die Bank bedankt sich.
In der Regel rufen die Banken dann, wenn sie tatsächlich eine Zahlung in Höhe der Pfändung leisten wollen, an und fragen nach dem aktuellen Forderungsstand. Kannst ja alle 3 Monate eine aktuelle Forderungsaufstellung an die Bank schicken, wenn Du Dich dann besser fühlst.
In der Regel rufen die Banken dann, wenn sie tatsächlich eine Zahlung in Höhe der Pfändung leisten wollen, an und fragen nach dem aktuellen Forderungsstand. Kannst ja alle 3 Monate eine aktuelle Forderungsaufstellung an die Bank schicken, wenn Du Dich dann besser fühlst.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.