Berufung möglich ?

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sugar88
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#1

25.05.2016, 09:09

Ich habe eine Frage und hoffe, dass man mir schnell und unkompliziert weiterhelfen kann. Aber diese Woche ist nicht meine Woche :oops:

Es wurde Klage eingereicht. Eingeklagt wurden Schmerzensgeld, mindestens 5000 €, Schadensersatz, 1087,96 € sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 808,13 €.
Heute kam das Urteil.

Die Beklagten wurden lediglich verurteilt, vorgerichtliche Kosten in Höhe von 124,36 € zu zahlen; im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.

Streitwert: 7687,96 €

Hier kann doch Berufung eingelegt werden oder? Ich bin gerade etwas verunsichert, da keine Rechtsmittelbelehrung dabei war.
Hühnerhaufen
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#2

25.05.2016, 09:13

ja, kannst Du

Gruß
Hühnerhaufen
sugar88
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#3

25.05.2016, 09:37

Danke :-)
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