Ich habe eine Frage und hoffe, dass man mir schnell und unkompliziert weiterhelfen kann. Aber diese Woche ist nicht meine Woche
Es wurde Klage eingereicht. Eingeklagt wurden Schmerzensgeld, mindestens 5000 €, Schadensersatz, 1087,96 € sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 808,13 €.
Heute kam das Urteil.
Die Beklagten wurden lediglich verurteilt, vorgerichtliche Kosten in Höhe von 124,36 € zu zahlen; im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.
Streitwert: 7687,96 €
Hier kann doch Berufung eingelegt werden oder? Ich bin gerade etwas verunsichert, da keine Rechtsmittelbelehrung dabei war.
Berufung möglich ?
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ja, kannst Du
Gruß
Hühnerhaufen
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