Kostenfestsetzung, Terminsgebühr angefallen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Alex168
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#1

24.05.2016, 15:25

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Wir würden zur Forderungsbeitreibung beauftragt. Mahnschreiben gemacht -> keine Zahlung; Mahnbescheid -> Widerspruch; Klage begründet; Verteidungsanzeige durch gegn. RA, Klagerwiderung fehlt; Gericht bestimmt Termin; ein Tag vor Gerichtstermin erhalten wir Mittelung der Mandantschaft, dass Zahlung geleistet wurde. Wir erklären Rechtsstreit für in der Hauptsache erledigt und beantragen, dass der Termin aufgehoben wird und über die Kosten ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann.

So jetzt liegt die Akte bei mir bzgl. Kostenfestsetzung. Ich steh jetzt ein wenig auf dem Schlauch, kann ich hier jetzt trotzdem die Terminsgebühr mit in den KFA reinnehmen?

Liebe Grüße :D

:thx
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niva
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#2

24.05.2016, 15:33

nein, da gibts keine Terminsgebühr, die Voraussetzungen sind doch gar nicht erfüllt.
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Alex168
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#3

24.05.2016, 15:44

ok alles klar
:thx
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