Beschluss: ZV wird ohne Sicherheitsleistung vorl. eingest.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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anwaltsliebling
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#1

09.05.2016, 08:38

Guten Morgen,

aus einem Versäumnisurteil (vollstreckbare Ausf. ohne Rechtskraftvermerk, da Einspruch dagegen eingelegt wurde) habe ich einen Pfändungsbeschluss beantragen müssen. War erst letzte Woche. Nun erging ein Beschluss, dass die ZW aus dem Versäumnisurteil ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt wurde. Muss ich jetzt irgendetwas veranlassen? So einen Fall hatte ich leider noch nie. Vielen Dank schon mal.
Grüßle
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Anahid
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#2

09.05.2016, 09:32

Wenn Du die Pfändung beantragt hast, musst Du die sofort stoppen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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anwaltsliebling
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#3

09.05.2016, 09:55

Ok, dann schicke ich mal ein Fax und nehme den Antrag zurück. Danke.
Grüßle
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AliceImWunderland
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#4

09.05.2016, 12:05

Ich würde die Pfändung nicht zurücknehmen, sondern vorläufig und bis auf widerruf ruhend stellen. Sonst verlierst du die Rangstelle, wenn du aus dem Urteil doch noch später mal vollstrecken könntest.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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icerose
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#5

09.05.2016, 12:35

AliceImWunderland hat geschrieben:die Pfändung nicht zurücknehmen, sondern vorläufig und bis auf widerruf ruhend stellen
leider akzeptiert das aber kaum eine Bank noch - aber ein Versuch ist es natürlich wert ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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AliceImWunderland
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#6

09.05.2016, 12:54

icerose hat geschrieben:
AliceImWunderland hat geschrieben:die Pfändung nicht zurücknehmen, sondern vorläufig und bis auf widerruf ruhend stellen
leider akzeptiert das aber kaum eine Bank noch - aber ein Versuch ist es natürlich wert ;)
Das stimmt. Aber eine Verpflichtung des Gläubigers, die Pfändung zurückzunehmen, sehe ich da nicht. Es ist eher das Problem des Schuldners.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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#7

09.05.2016, 13:14

Hm .... den Antrag auf Erlass eines Pfüb habe ich jetzt zurücknehmen sollen. Parallel läuft ja noch ein vorläufiges Zahlungsverbot. Die Zustellungsurkunde habe ich noch nicht. Dann werde ich es mal versuchen und gegenüber der Bank die Pfändung vorläufig und bis auf Widerruf ruhend zu stellen .... mal sehen
Grüßle
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Anahid
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#8

09.05.2016, 13:17

Falsch Alice. Es ist ein Problem des Gläubigers. Wenn das Gericht einstweilen einstellt, dann hat er dafür zu sorgen, dass Vollstreckungsmaßnahmen - zumindest einstweilen - unterbleiben. Wobei ich denke dass es was anderes ist, ob eine Bank ein Ruhen der Pfändung im Hinblick auf eine getroffene Ratenzahlungsvereinbarung nicht akzeptiert (das ist dann das Problem des Schuldners) oder aber ein Gericht das einstweilige Ruhen anordnet. Wenn die Bank sich da sträuben würde, denke ich, dass man - sobald hier Nachteile entstehen - durchaus die Möglichkeit hätte, die Bank in Regress zu nehmen.
anwaltsliebling hat geschrieben:Hm .... den Antrag auf Erlass eines Pfüb habe ich jetzt zurücknehmen sollen. Parallel läuft ja noch ein vorläufiges Zahlungsverbot. Die Zustellungsurkunde habe ich noch nicht. Dann werde ich es mal versuchen und gegenüber der Bank die Pfändung vorläufig und bis auf Widerruf ruhend zu stellen .... mal sehen
Du hast doch grad geschrieben, Du solltest den PfÜB zurücknehmen. Also gibt es keine Pfändung. Das vorläufige Zahlungsverbot kannst Du gegenüber der Bank sofort für erledigt erklären. Sowas wird nicht ruhend gestellt. Hast Du mal versucht den GV zu erreichen, um die Zustellung vielleicht noch zu verhindern?
Zuletzt geändert von Anahid am 09.05.2016, 13:20, insgesamt 2-mal geändert.
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anwaltsliebling
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#9

09.05.2016, 13:20

Sehe ich eigentlich auch so ... Anahid. Würdest du dann wegen dem vorl. Zahlungsverbot gegenüber der Drittschuldnerin auch "zurücknehmen" oder versuchen, vorläufig ruhend zu stellen?
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Anahid
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#10

09.05.2016, 13:21

Ups...siehe eins drüber ;)
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