Kostenfestsetzungsantrag Gegenseite

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Rehlein87

#1

06.05.2016, 10:09

Guten Morgen zusammen,
ich soll gerade einen KFA der Gegenseite prüfen und bin mir hinsichtlich der Fahrtkosten der Gegenseite nicht so ganz sicher.
Es geht um einen Rechtsstreit, in der der gegnerische Rechtsanwalt auf der Beklagtenseite (somit privat) steht. In der Verteidigungsanzeige wurde angegeben, dass er durch seine Kanzlei vertreten wird. In seinem KFA gibt er nun an, dass er sich selbst vertritt.
So nun hat dieser im seinem KFA Fahrtkosten von seinem Wohnort geltend gemacht und nicht vom Kanzleisitz.
Aber diese sind doch nur vom Kanzleisitz zum Gerichtsort festsetzbar oder? Was meint ihr?
Vielen Dank. LG
Pitt
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#2

06.05.2016, 10:19

Es gilt der Abreiseort. Der RA kann auch direkt von seinem Wohnsitz aus zum Gericht anreisen.
http://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle/ ... ort-f60683
Rehlein87

#3

06.05.2016, 10:29

Also darf der Beklagte, wenn er sich selbst vertritt, immer vom Wohnort (bzw. Abreiseort) seine Fahrtkosten geltend machen, obwohl die Kanzlei bspw. 20 km entfernt vom Abreiseort liegt? Verstehe ich das jetzt richtig?
Rehlein87

#4

06.05.2016, 11:05

Hat denn niemand eine Idee? :roll:
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#5

06.05.2016, 11:49

Nun mal keine Panik, am Brückentag, nach ner halben Stunde Warten. :roll:

Der Rechtsanwalt darf je nach tatsächlichem Abreiseort die Fahrtkosten von Kanzlei oder Wohnung aus rechnen, Vorbemerkung 7 Abs.2. Das gilt natürlich auch für den Fall, dass er sich selbst vertritt.
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#6

06.05.2016, 12:04

:zustimm Beide Male. :roll:
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#7

06.05.2016, 12:08

Naja mich hat nur die Tatsache etwas irritiert, dass in der Verteidigungsanzeige angegeben wurde, er wird durch die Kanzlei vertreten, aber jetzt im KFA gibt er nun an, er vertritt sich selbst.
Aber ok, dann hat der KFA schon so seine Richtigkeit.
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#8

06.05.2016, 12:18

Grundsätzlich bekommt der sich selbst vertretende RA die gleichen Gebühren wie sein PB. Beim PB gilt auch der Abreiseort als maßgeblich. Nur ist es dort meist der Kanzleisitz. Der sich selbst Vertretende kann unter den gleichen Voraussetzungen seine Reisekosten abrechnen. Theoretisch könnte auch ein PB von zu Hause aus losfahren...
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