Ausbildung zur ReFa gestalten!

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Lika2005
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#1

04.05.2016, 15:30

Hallo!

Wir bekommen ab dem Ausbildungsjahr 2016/17 zum ersten Mal eine Auszubildende zur ReFa.

Jetzt bin ich mir leider sehr unsicher, in welchem Lehrjahr welche Aufgaben übertragen werden können. Klar kann ich mich noch dunkel an meine Ausbildung erinnern, aber ich dachte, hier kann mir jemand weiterhelfen, der ständig Azubis in der Kanzlei hat.

Ich habe mir das in etwa so vorgestellt:

1. Lehrjahr:

Posteingang (öffnen, stempeln, Akten suchen)
Buchungsakten und Wiedervorlagen suchen
Aktenanlage und Aktenablage
Botengang zum Gericht / zur Bank

2. Lehrjahr:

einfache Schreiben & Abrechnungen
Posteingang (zzgl. Fristenbestimmung zum Üben)
Telefondienst
Mahnverfahren und Kostenfestsetzungsverfahren

3. Lehrjahr:

ZV
Abrechnungen

Passt das? Habe ich was vergessen?

LG
LiahWildfang
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#2

04.05.2016, 15:41

Also die RAK hat meinm Ausbildungsbetrieb damals einen "Ausbildungskatalog" mitgeschickt wo drinnen stand, was der Azubi in welchem Lehrjahr können sollte..
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#3

04.05.2016, 15:43

Ich denke, dass der Azubi durchaus mehr gefordert werden kann.
Wenn im 1. Lehrjahr nicht einmal einfache Schreiben oder ein Mahnbescheid ausgefüllt werden darf (natürlich immer mit anschließender Überprüfung durch eine ausgelernte Kraft), sondern wirklich nur reine Orga-Aufgaben und Botengänge, würde ich die Ausbildung vermutlich frustriert hinschmeißen. In meiner Ausbildung habe ich nach 4 Wochen den ersten Mahnbescheid erstellt, Kurzmitteilungen nach einer Woche. Natürlich kommt es auch darauf an, wie lernbereit der Azubi ist, aber ich denke, dass man jemanden immer eher fordern sollte mit dem ausdrücklichen Hinweis, jederzeit um Hilfe bitten zu können und dann optional auch wieder einen Gang zurückzuschalten, als dass man darauf wartet, dass der Azubi von sich aus sagt, dass er gerne mehr machen möchte. Ansonsten kann ich mich nur der Vorrednerin anschließen. Einfach mal einen Blick in den Lehrplan werfen, der eine erste Orientierungshilfe gibt.
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paralegal6
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#4

04.05.2016, 19:09

http://www.rak-mv.de/aktuelles/neue-aus ... ngestellte
steht alles in der Ausbildungsverordnung
Sh. Bundesgesetzblatt vom 11.9.14 § 4
Denke auch wie Pitt dass es denen sonst langweilig wird
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Tonika
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#5

05.05.2016, 18:20

Klar ist es erstmal wichtig, dass man die Grundlagen kennenlernt. Also die allgemeine Büroorganisation usw.
Ich find es aber auch (erfahrungsgemäß) wichtig, dass man schon relativ früh ein bisschen anspruchsvollere Aufgaben bekommt. Das ist für den Azubi gut (Verantwortung, Aufmerksamkeit, keine Langeweile) und man merkt schnell, wie der Azubi am besten lernt und wo eventuell die Schwachstellen liegen.
Es gibt viele Kanzleien, in denen die Azubis relativ wenig machen dürfen und dann auf einmal nach der Ausbildung soll man alles können...
Von dem her find ich deinen Plan schon recht gut. Je nach dem, wie es bei euch in der Kanzlei arbeitsmäßig aussieht, kann man ja auch schon im ersten Lehrjahr mit Diktaten anfangen. :)

PS: Es gibt ja jetzt auch die neue Ausbildungsordnung, da kann man sich vielleicht auch an den Lernfeldern ein bisschen orientieren, was so in der Schule gerade durchgenommen wird.
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paralegal6
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#6

05.05.2016, 20:17

Naja, wie ich das zb mit Europarecht oder Englisch machen soll, da habe ich keine Ahnung
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LiahWildfang
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#7

06.05.2016, 08:41

Europarecht und Englisch wird nur in wenigen Kanzleien benötigt, ich denke da musst du nicht zwangsläufig was machen. Zumal der Azubi englisch auch in der Schule hat ;)
Ernie

#8

06.05.2016, 09:10

Der neue Ausbildungsrahmenplan sieht Sachen innerhalb des 1. Ausbildungsjahres vor, da staunt man... Also: NIcht verhätscheln, sondern fordern und fördern!
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Isis90
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#9

06.05.2016, 09:29

Bei uns werden die Azubis auch von Anfang an so ziemlich in alles mit eingebunden. Diktate korrigieren, kurze Schreiben selbst vorbereiten, bei meiner Kollegin mit der Buchhaltung und bei mir mit bei der ZV, Telefonate. Alles gleich mit ziemlich am Anfang, sodass sie gefordert werden. Bei den Telefonaten dürfen sie am Anfang eher kleinere Sachen machen zum üben, zb. mal bei der RSV nach dem Sachstand fragen und dann nach max. 4 Wochen gehen sie auch selbst mit ans Telefon. Natürlich werden die Schreiben am Anfang noch von uns mit kontrolliert die sie selbst erstellen, aber bei uns sollen die Azubis möglichst schnell auch selbstständig alles machen. Bei Fragen sind wir immer für die Azubis da. Das Einzige, was Azubis nicht gleich von Anfang an machen dürfen sind Rechnungen vorbereiten, aber das dürfen sie auch schon nach nem halben Jahr, gerade bei Rechnungen nach Stundensatz. Eingebucht werden die Rechnungen allerdings nur von uns vollen ReFas, auch wenn der Azubi im dritten Jahr ist. Ich glaube es ist auch besser, die Azubis gleich zu fordern, damit sie sich nicht langweilen.
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#10

06.05.2016, 13:45

Isis90 hat geschrieben:Bei uns werden die Azubis auch von Anfang an so ziemlich in alles mit eingebunden.
Genau so habe ich es bei meiner Azubine auch gemacht. Ihr alles hingelegt mit den Worten "Probieren Sie mal". Am Ende des Tages sind wir alles durchgegangen. Es hat super funktioniert. Sie war sehr schnell selbstständig, hat von allem etwas mitbekommen und musste nicht nur "doofe Bänder" tippen. Wenn doch mal Langeweile aufkam, hab ich meine Arbeiten aus der Schule rausgekramt und zum Üben hingelegt.
Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert!

Ironie ist das Salz in der Suppe, was das Aufgetischte erträglich macht!
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