Rechtspflegerin bemängelt Forderungsaufstellung im Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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katuscha
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#1

29.04.2016, 08:29

Hallo,

wisst Ihr, was die Rechtspflegerin will? Ich kann sie leider telefonisch nicht erreichen.

"Die Zinsen müssen für jedermann errechenbar mit Zinshöhe, -beginn und Forderungsbetrag in der Forderungsaufstellung angegeben werden, sodass die Einzelpositionen klar unterschieden und leicht nachprüfbar sind (vgl. Stöber Forderungspfändung, 16. Auflage Rnr. 465). Eine Bezugnahme auf den Titel ist nicht möglich. Auch eine Erläuterung der künftigen Zinsen ist ungenügend."

Bisher hatte das noch niemand bemängelt.
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Anahid
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#2

29.04.2016, 09:17

Hatte ich zuletzt auch mal. Hab auch erst einmal gerätselt, was die von mir will. Aber, da ich ihr dann eine neue Forderungsaufstellung geschickt habe und dann der Pfüb erlassen wurde, denke ich, dass sich die Monierung auf die Forderungsaufstellung bezieht.

Aus Deiner Forderungsaufstellung sind die Zinsen nicht wirklich nachvollziehbar (bei mir war damals der Zinsstart der Verzinsung der Kosten des Mahnverfahrens nicht ausgewiesen wurde). Kannst Du Dein Programm so einstellen, dass die Zinsberechnung zeilenweise aufgeführt wird?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

29.04.2016, 09:20

Nein, anders wirft es das Programm nicht aus.

Na toll, und was mache ich nun?
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Langstrumpf
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#4

29.04.2016, 09:22

https://www.lecareonline.de/debicare/

Ich bin mir allerdings nicht sicher ob er das zeilenweise mit den Zinsen macht, aber ich hab in Erinnerung dass er es macht.
Mit Kummer kann man allein fertig werden,
aber um sich aus vollem Herzen freuen zu können,
muss man die Freude teilen
.
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#5

29.04.2016, 09:24

Langstrumpf hat geschrieben:https://www.lecareonline.de/debicare/

Ich bin mir allerdings nicht sicher ob er das zeilenweise mit den Zinsen macht, aber ich hab in Erinnerung dass er es macht.
Der Link geht bei mir nicht.
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Anahid
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#6

29.04.2016, 09:31

Bei mir funktioniert er. :ka
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#7

29.04.2016, 09:33

Anahid hat geschrieben:Bei mir funktioniert er. :ka
Na toll, dann blockt unsere IT das wieder.
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alraune
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#8

29.04.2016, 09:34

Bei mir auch. Finde ich super, hab mir die Seite gleich abgespeichert. 8)

Versuch doch mal einen anderen Browser.
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#9

29.04.2016, 09:38

alraune hat geschrieben:
Versuch doch mal einen anderen Browser.
Da geht es leider auch nicht. Ich hoffe nur, dass die IT das schnell freigibt. Da ist heute Fristablauf und bei Gericht ist niemand erreichbar.

Ich verstehe nur nicht, warum das bei allen anderen Gerichten so geht und die machen so Zicken.

Bei meiner Forderungsaufstellung ist halt das Datum der Zinsbeginn.

Ich habe jetzt echt keine Lust, mich an eine Excel-Tabelle zu setzen.
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AliceImWunderland
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#10

29.04.2016, 09:48

Habe mir gerade die Forderungsaufstellung von dir angeschaut. Sie ist ziemlich unübersichtlich. Ich kann mir vorstellen, dass ein Laie damit nicht zurechtkommen würde. :kopfkratz
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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