Kosten Zwangsvollstreckung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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iri
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#1

10.02.2016, 09:41

Hallo,

wir haben einen ZV-Kombi-Antrag gestellt mit folgenden Anträgen:

1. Pfändung
2. VA nach § 807 ZPO
3. Auskunft nach § 802l ZPO

Alle drei Anträge wurden vollzogen. Kriegen wir für den Antrag auf Auskunft nach § 802l ZPO ebenfalls noch eine Gebühr Nr. 3309 VV RVG oder ist diese mit dem ersten Antrag (Pfändung) abgegolten?

Vielen lieben Dank vorab!
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Tine Dea
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#2

10.02.2016, 09:43

Für die Drittauskünfte fällt beim RA keine weitere Gebühr nach Nr. 3309 VV RVG an, diese ist mit der 0,3 für den Antrag nach § 807 ZPO abgegolten
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
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Liesel
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#3

10.02.2016, 09:43

802l ZPO ist Teil des VA-Verfahrens und daher mit der VA-Gebühr abgegolten.
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iri
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#4

10.02.2016, 09:43

Vielen lieben Dank für die sehr schnelle Antwort!!!!
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