Pfändung Konto eines Dritten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Flora
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#1

09.02.2016, 20:25

Hallo Zusammen!

Ich bräuchte mal Eure Hilfe. Ich habe schon die Suchfunktion benutzt und ganz viel gelesen und auch gefunden. Ich weiß, daß lediglich der Auszahlungsanspruch des Schuldners gegen den Kontoinhaber pfändbar ist. Ich weiß, daß Pfändungsgrenzen nicht zu beachten sind. Ich weiß, daß man einen § 765a ZPO-Antrag riskiert, und ich habe auch eine Musterformulierung gefunden.

ABER: Wie geht es denn dann ganz konkret weiter, wenn ich den Auszahlungsanspruch gepfändet habe? Bevor ich das nicht weiß, würde ich die Pfändung des Auszahlungsanspruchs nämlich nicht wagen.

Es wäre total nett, wenn mir da jemand etwas zu sagen könne!!

Liebe Grüße
Flora
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Frau Cindy
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#2

10.02.2016, 07:49

Sobald der Anspruch gepfändet ist, muss der DS die für den Schuldner auf seinem Konto eingehenden Gelder an euch auszahlen. Habe ich allerdings noch nie erlebt, dass das jemand freiwillig gemacht hat, schon gar nicht wenn der DS ein Angehöriger des Schuldners ist. Letztlich bleibt dann nur eine Drittschuldnerklage. Ob sich das lohnt, musst du abwägen.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Flora
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#3

10.02.2016, 08:51

Vielen Dank. So etwas in der Richtung habe ich mir schon gedacht.
Dwina
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#4

06.04.2016, 14:51

Hey, habe genau das selbe Problem grade... wie machst du jetzt hier weiter? ich stehe nämlich total auf dem Schlauch... Machst du eine Drittschuldnerklage oder nur Klage auf Auszahlungsanspruch?

Gruß
Flora
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#5

06.04.2016, 15:10

Hallo Dwina,
ich habe jetzt erstmal per Pfüb das Konto der Lebensgefährtin meines Schuldners gepfändet. Ist aber noch ganz frisch. Ich warte jetzt, daß der Pfüb erlassen und vom GV zugestellt wird. Und danach sehen wir weiter. Ich vermute mal, da ich dann doch eine Drittschuldnerklage gegen die Lebensgefährtin machen muß.
Dwina
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#6

12.04.2016, 11:08

Zustellung etc. hab ich bereits alles!!! Nur ist die DS anscheinend nicht so "helle" und fähig eine Drittschuldnererklärung abzugeben. Habe aber Kontoauszüge etc. von der DS erhalten, wo nachweislich die Gehälter des Schuldners eingehen. Die weigern sich aber diese Beträge auszuzahlen mit dem Einwand, das ja Pfändungsfreigrenzen bestehen. Auch der Hinweis das dies nicht der Fall ist nützt bei mir nix!

Also bleibt wirklich nur die Drittschuldnerklage oder??? Oder Klage auf den Auszahlungsanspruch???

Da kommt ich grad nämlich nicht weiter o.o

Gruß
Dwina
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#7

12.04.2016, 11:09

Du hast das KONTO der Partnerin gepfändet??? Ich dachte sowas geht nicht, da es ja das Konto der Partnerin ist und nicht des Schuldners!!!

Ich habe nämlich lediglich den Herausgabeanspruch bei der DS pfänden lassen, da eine Kontopfändung meines Wissens ja nicht geht :schock
Flora
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#8

12.04.2016, 11:18

Nein, ich habe natürlich auch nur den Herausgabeanspruch gepfändet. Da habe ich mich nicht korrekt ausgedrückt.
Daß Du keine Drittschuldnererklärung bekommst, war wohl zu erwarten. Aber wenn Du doch schon Kontoauszüge hast mit der Info über das Einkommen Deines Schuldners bist Du doch schon extrem weit, finde ich. Aber auszahlen darf natürlich nicht der Arbeitgeber, sondern nur Deine Drittschuldnerin.
Ich bin mit meiner Sache noch nicht so weit (mein Pfüb ist bislang nur erlassen, aber noch nicht zugestellt), aber ich vermute mal, daß Du um die Drittschuldnerklage nicht drum herumkommst.

Liebe Grüße

Flora
Dwina
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#9

12.04.2016, 11:29

Schade hätte ja sein können das es doch i wie ne Möglichkeit gibt direkt an das Konto zu gehen.

Da es die Lebensgefährtin des Schuldners ist wird die nicht auszahlen!!! Wie gesagt die berufen sich auf die Pfändungsfreigrenzen -.-

Erlass bei meinem Pfüb hat auch ewig gedauert mit drei Monierungen, da die das anscheinend zu selten haben, das Herausgabeansprüche gepfändet werden und sich nicht einig waren, wie der Pfüb nun wirklich auszusehen hat

Ich versuche jetzt letztmalig auf die gute Schiene zu fahren und biete Ratenzahlung an, hatte denen ja auch angedroht, dass es sich hier um Vereitelung von ZV Maßnahmen handelt, da der Schuldner eine falsche e. V. abgegeben hat, und das ist strafrechtlich verfolgbar... aber ist dann wieder ein anderes neues Kapitel
Flora
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#10

12.04.2016, 11:36

Also mein Pfüb ging problemlos ratzfatz durch. Ich warte jetzt auf die Zustellung und werde dann aber sofort die harte Schiene fahren. Ratenzahlung werde ich gar nicht erst anbieten. Mal sehen, was passiert. Ich wünsche Dir gutes Gelingen für Dein weiteres Vorgehen :-)
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