Kostenrechnung

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Wann stellt ihr eine Kostenvorschussrechnung aus?

Sofort im Zuge der Aktenanlage.
35
32%
Ein Monat nach Aktenanlage.
8
7%
Im ersten Quartal nach Aktenanlage.
4
4%
Nach Beendigung der Beratung/gerichtlichen Tätigkeit/ersten Instanz wenn eine weitere Tätigkeit folgt.
34
31%
Gar nicht; es folgt nur eine Abschlussrechnung.
30
27%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 111
ebstar
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#1

21.01.2016, 10:17

Wann stellt ihr eine Kostenvorschussrechnung aus?
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Lämmchen
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#2

21.01.2016, 11:03

Bei uns gibts kaum Kostenvorschussrechnungen. Maximal wenn wir ein Pauschalhonorar vereinbaren (z. B. für die Erstellung von AGB) oder wenn zu vermuten ist, dass der Mandant evtl. in die Insolvenz geht. Dann wird sie aber gleich zu Beginn des Mandats ausgestellt.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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Langstrumpf
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#3

21.01.2016, 11:05

Bei uns wird in der Regel erst nach Abschluss des Verfahrens abgerechnet, es sei denn der Mandant wünscht eine "Zwischenrechnung".
Mit Kummer kann man allein fertig werden,
aber um sich aus vollem Herzen freuen zu können,
muss man die Freude teilen
.
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Adora Belle
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#4

21.01.2016, 11:16

Bei uns geht das nach Bauchgefühl und Erfahrung, deshalb sind die Wahlmöglichkeiten der Umfrage für mich ungeeignet. Im Strafrecht wird fast ausschließlich mit Vorschuss gearbeitet, und zwar vor Aktenanlage.
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Soenny
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#5

21.01.2016, 11:17

Adora Belle hat geschrieben:Bei uns geht das nach Bauchgefühl und Erfahrung, deshalb sind die Wahlmöglichkeiten der Umfrage für mich ungeeignet. Im Strafrecht wird fast ausschließlich mit Vorschuss gearbeitet, und zwar vor Aktenanlage.
:dafuer und meistens weiß man auch warum :lol:
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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Fienchen
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#6

21.01.2016, 11:31

Soenny hat geschrieben:
Adora Belle hat geschrieben:Bei uns geht das nach Bauchgefühl und Erfahrung, deshalb sind die Wahlmöglichkeiten der Umfrage für mich ungeeignet. Im Strafrecht wird fast ausschließlich mit Vorschuss gearbeitet, und zwar vor Aktenanlage.
:dafuer und meistens weiß man auch warum :lol:
Bei uns ganz genauso. Je nach Mandant machen wir keinen Handschlag mehr, bis nicht wenigstens etwas Geld rein kam.
Wenn ich dir Recht gebe, hab ich ja keins mehr...
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Denke nie gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist gedankenloses Denken.
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Natzuki
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#7

21.01.2016, 11:56

Fienchen hat geschrieben:
Soenny hat geschrieben:
Adora Belle hat geschrieben:Bei uns geht das nach Bauchgefühl und Erfahrung, deshalb sind die Wahlmöglichkeiten der Umfrage für mich ungeeignet. Im Strafrecht wird fast ausschließlich mit Vorschuss gearbeitet, und zwar vor Aktenanlage.
:dafuer und meistens weiß man auch warum :lol:
Bei uns ganz genauso. Je nach Mandant machen wir keinen Handschlag mehr, bis nicht wenigstens etwas Geld rein kam.
:dito :mrgreen:
Wer fragt ist ein Narr - für 5 Minuten.
Wer nicht fragt ist ein Narr - sein Leben lang.
Ranga Yogeshwar

Zum Glück haben Computerspiele nicht wirklich Einfluss auf die Jugend, sonst würden wir dank Pac-Man heute alle magische Pillen fressen und sich ständig wiederholende Musik hören. :huch
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#8

21.01.2016, 12:42

Im Vollstreckungsrecht habe ich die Erfahrung gemacht, dass Mandanten völlig empört sind, wenn ich eine Abrechnung schicke - egal wann. Sie gehen davon aus, dass ich mir das Geld von der GS holen soll. Ist aber auch so, wenn sie vorher vollumfänglich aufgeklärt wurden. Aktuelles Beispiel: Ich erläutere dem Mdt die Optionen nebst Kostenübersicht. Er willigt ein, sagt ich darf bis 200 Euro machen was ich denke. Ich mache. Nun weigert er sich die Kosten des GVZ zu zahlen, wir sollen das von der GS einfordern. *Sprachlos*

Oder die Mandanten schwören auf RSV. RSV sagt aber: Is nicht. Und wir rechnen ggü. Mdt ab. Mdt weigert sich aber mit den Worten: Er habe kein Geld.

Grundsätzlich fällt mir mehr und mehr auf, dass es viele gibt die Anwälte mit gemeinnützigen Hilfsorganisationen verwechseln. Ich gehe auch nicht ins Restaurant, esse meinen Teller leer und gehe wieder mit den Worten: Ich dachte das bezahlt jmd anderes für mich weil ich hab ja gar kein Geld.
ebstar
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#9

21.01.2016, 12:44

Ergo egal wann ich eine Kostenrechnung stelle: Sie wird nicht von jedem Mdt bezahlt. Die Meisten weigern sich.
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elise98de
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#10

21.01.2016, 12:48

ebstar hat geschrieben:Im Vollstreckungsrecht habe ich die Erfahrung gemacht, dass Mandanten völlig empört sind, wenn ich eine Abrechnung schicke - egal wann. Sie gehen davon aus, dass ich mir das Geld von der GS holen soll. Ist aber auch so, wenn sie vorher vollumfänglich aufgeklärt wurden. Aktuelles Beispiel: Ich erläutere dem Mdt die Optionen nebst Kostenübersicht. Er willigt ein, sagt ich darf bis 200 Euro machen was ich denke. Ich mache. Nun weigert er sich die Kosten des GVZ zu zahlen, wir sollen das von der GS einfordern. *Sprachlos*
Ich habe mir angewöhnt, Mahnbescheiden und Vollstreckungssachen erst nach Zahlung der Rechnung einzureichen bzw. zu beantragen. Gerade bei Vollstreckungssachen ist das wichtig.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


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