Teil-Vollstreckungsbescheid

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Rehlein87

#1

18.01.2016, 11:07

Guten Morgen,
ich bräuchte mal wieder eure Hilfe:
Wir haben in einer Angelegenheit zunächst einen MB über EUR 1.010,00 beantragt. Mandantschaft hat uns dann mitgeteilt, dass der Schuldner eine Zahlung von EUR 500,00 erbracht hat. Daraufhin wurde VB beantragt über die Restforderung von EUR 510,00. Anschließend haben wir die Mitteilung erhalten, dass der Antragsgegner gegen einen Teil der Hauptforderung (EUR 500,00 => seine Zahlung) Widerspruch erhoben hat. So nun erging der VB über lediglich EUR 10,00. Demgemäß wurden auch die Kosten im VB nur aus EUR 10,00 berechnet. Stimmt das denn nun so? Denn eigentlich müssten die Kosten doch aus EUR 510,00 berechnet werden. Und was ist jetzt mit der Widerspruchsmitteilung? Irgendwie verstehe ich das mit den Kosten aus EUR 10,00 nicht so ganz. Hoffe es ist einigermaßen verständlich für euch.

LG
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#2

18.01.2016, 11:42

Ich würde sagen, dass da beim Mahngericht etwas schief gegangen ist. Ich würde da einfach mal anrufen und nachfragen.
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8106
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#3

18.01.2016, 11:48

Da ist nix schiefgegangen. Du hast eine Zahlung über EUR 510,00 angegeben und der Antragsgegner hat Teilwiderspruch in Höhe von EUR 500,00 eingelegt. Bleiben EUR 10,00 von der geltend gemachten Hauptforderung. Du musst wg. der EUR 500,00 (Teilwiderspruch) entweder den Antragsgegner dazu bringen, den Teilwiderspruch zurückzunehmen, oder diesbezüglich das streitige Verfahren einleiten.
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#4

18.01.2016, 12:02

Ja aber die Zahlung und der Teilwiderspruch beziehen sich doch auf die gleichen 500,00 €.
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8106
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#5

18.01.2016, 12:06

katuscha hat geschrieben:Ja aber die Zahlung und der Teilwiderspruch beziehen sich doch auf die gleichen 500,00 €.
Das spielt keine Rolle. Wenn die Zahlung nicht angegeben wird, ist es Betrug. Ich habe solche Fälle leider sehr oft und habe diesbezüglich mal ganz lange mit einem Rechtspfleger telefoniert.
Rehlein87

#6

18.01.2016, 12:09

Aber die Zahlung wurde doch angegeben.
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8106
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#7

18.01.2016, 12:23

Rehlein87 hat geschrieben:Aber die Zahlung wurde doch angegeben.
Richtig. Und Teilwiderspruch wurde über EUR 500,00 eingelegt. Bleiben EUR 10,00 übrig. Du kannst die Zahlung nicht unter den Tisch fallen lassen, nur weil es derselbe Betrag ist, wie der Teilwiderspruch.
Rehlein87

#8

18.01.2016, 12:46

Ja das mache ich ja gar nicht. Aber es handelt sich doch - so wie auch katuscha schon geschrieben hat - um ein und dieselbe Zahlung.
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8106
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#9

18.01.2016, 13:29

Aufgrund Deiner Zahlung würde das Gericht einen Teil-VB über EUR 510,00 erlassen. Nachdem aber ein Teilwiderspruch vorliegt, muss dieser natürlich vom Gericht berücksichtigt werden - unabhängig davon, ob es die von Dir angegebene Zahlung betrifft oder nicht.
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#10

18.01.2016, 13:30

So wie ich das lese ist Folgendes passiert:
- Mahnbescheidsantrag über € 1.010,00 wird erlassen
- Gegner legt Widerspruch über einen Teil i. H. v. € 500,00 ein.
- VB-Antrag ist daher nur über den nicht widersprochenen Teil i. H. v. € 510,00 möglich.
- Der Gläubigervertreter gibt dann in diesem VB-Antrag an, dass 500,00 € gezahlt worden sind, entweder weil ihm die Info über den Widerspruch zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlag oder er übersehen hat, dass der VB-Antrag nur noch über 510,00 beantragt werden kann und er davon ausgegangen ist, dass der VB-Antrag ohne Angabe der Zahlung i. H. v. € 500,00 eine Forderung i. H. v. € 1.010 berücksichtigt.
- Das Gericht erlässt einen VB über den Rest i. H. v. € 10,00

Entweder einigt man sich jetzt außergerichtlich mit dem Gegner (z. B. Ratenzahlung + Kostenübernahme) oder man zahlt die weiteren GK ein und führt den Rechtsstreit vor dem Prozessgericht weiter. Ich wüsste nicht, wie das Mahngericht die Sache jetzt noch korrigieren könnte. Es ist ja ein formalisiertes Verfahren, aber im Zweifelsfall würde ich hier noch mal mit dem Rechtspfleger telefonieren.
Antworten