GV hat Titel versehentlich an Schuldner ausgehändigt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Flora
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#1

27.11.2015, 15:19

Hallo Zusammen!

Folgendes: Die von uns beauftragte GV.in hat versehentlich den Titel an den Schuldner ausgehändigt, obwohl die Forderung überhaupt nicht nicht bezahlt war. Sie hatte lediglich ZV-Auftrag wegen eines Teilbetrages erhalten. Nachdem ich sie darauf hingewiesen hatte, hat sie versucht, den Titel vom Schuldner zurückzufordern, was natürlich nicht gelang. Folglich habe ich eine 2. vollstreckbare Ausfertigung beantragt. Dafür mußten wir € 20,00 beim Gericht bezahlen.

Urplötzlich jedoch hat die GV.in uns den Titel wieder zugeschickt. Offenbar hat der Schuldner ihn dann doch noch zurückgegeben.

Jetzt habe ich die GV.in angeschrieben und um Erstattung der von uns gezahlten € 20,00 gebeten. Die wären ja nicht notwendig gewesen, wenn sie nicht versehentlich den Titel ausgehändigt hätte.

Aber auch nach 2maligem Anschreiben kommt von der GV.in keine Reaktion. Ich sehe aber nicht ein, daß wir das einfach so auf sich beruhen lassen.

Welche Handhabe habe ich denn jetzt gegen die GV.in?? Weiß das jemand?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!
Maddien
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#2

27.11.2015, 15:47

läuft...
:huch
Flora
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#3

27.11.2015, 16:02

Und was heißt das jetzt konkret für mich? Ich will meine € 20,00 wieder haben. Das Gesetzt hilft mir da nicht so richtig weiter.
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skugga
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#4

27.11.2015, 22:25

Flora hat geschrieben:Und was heißt das jetzt konkret für mich? Ich will meine € 20,00 wieder haben. Das Gesetzt hilft mir da nicht so richtig weiter.
Sollte es aber. Versuch halt, es über die Schiene geltend zu machen.Also: "Ich will meine 20,00 € wieder, weil..."
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Flora
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#5

28.11.2015, 17:39

Ok, dann werde ich das mal versuchen. Vielen Dank!
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Dumpfi
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#6

30.11.2015, 12:50

Wenn wegen der restlichen Forderung nochmals gegen den Schuldner vollstreckt werden soll, dann könnte man auch versuchen die Kosten für die Zweitausfertigung dem Schuldner aufs Auge zu drücken. Könnte man z.B. damit erklären, dass es notwendige Auslagen der Zwangsvollstreckung waren, weil der Schuldner (anfangs) nicht bereit war, den Titel wieder auszuhändigen. Wenn der Schuldner den Kostenpunkt nicht hinterfragt und brav auch die Restforderung bezahlt, kann man sich den Terz mit dem Gerichtsvollzieher sparen.
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