Hallo Ihr Lieben
Ich habe leider momentan einen kleinen Hänger bei einem Gebührenstreitwert bzw. wie ich eine Gebührenrechnung erstelle.
Zum Thema:
Mandantin wollte einen Antrag auf Vaterschaftsanfechtung, wendete sich jedoch dann doch an das Jugendamt um erst einmal einen Vaterschaftstest zu machen. In dieser Zeit haben wir jedoch schon den Antrag bei Gericht eingereicht, dieser wurde jedoch noch nicht zugestellt.
Jetzt ist meine Frage, wie ich unserer Mandantin die Gebühren für die bisherige Tätigkeit in Rechnung stelle. Vielleicht eine 0,8 Gebühr ? Aber zu welchem Streitwert? ://
Vielen Dank für eure Hilfe
Gebührenstreitwert - Vaterschaftsanfechtung
- Adora Belle
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Wieso 0,8? Der Antrag wurde eingereicht, das ist eine 1,3 VG.