Doku-Pauschale

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Kanzlei17c
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#1

27.11.2015, 11:58

Hallo zusammen,

wir haben gerade ein Diskussion, wie man die Doku-Pauschale richtig abrechnet.

Frage ist nun, ob ich einen KV-Entwurf, den ich per Mail an die Vertragsparteien schicke nach Nr. 32002 abrechnen kann und nach Beurkundung die weiteren Kopien für die Ausfertigungen nach Nr. 32001.

Ich meine, dass man das dann nur nach Nr. 32001 abrechnen kann.
:patsch
Kann mir jemand weiterhelfen?

:thx
Martin Filzek
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#2

27.11.2015, 14:32

Kanzlei17c hat geschrieben:Hallo zusammen,

wir haben gerade ein Diskussion, wie man die Doku-Pauschale richtig abrechnet.

Frage ist nun, ob ich einen KV-Entwurf, den ich per Mail an die Vertragsparteien schicke nach Nr. 32002 abrechnen kann

Ja, weshalb nicht, in 32002 ist doch der Versand von elektronisch gespeicherten Dateien geregelt. Für die erste Gewinnung der Datei wird die kleiner gedruckte Anmerkung am Ende von KV 32002 anzuwenden sein, d. h. Vergleich mit den S'eiten à 0,50 Euro nach KV 32000, die dann für den ersten Versand, z. B. an Verkäufer, zu einem Betrag von Zahl der eingescannten Seiten x 0,50 Euro führen wird, denn das wird ja bei einem Kaufvertrag immer höher sein als die 1,50 Euro (es sei denn, man kommt mit drei Seiten Kaufvertragsentwurfs-Text aus, unwahrscheinlich), und der Versand an Käufer kostet dann m. E. nur 1 x 1,50 Euro, da man ja nichts neu einscannen muss und auf die bereits hergestellte Scan-Datei zurückgreifen kann.


und nach Beurkundung die weiteren Kopien für die Ausfertigungen nach Nr. 32001.

Ich meine, dass man das

'Was ist hier mit "das" gemeint? Natürlich fallen alle im Beurkundungsverfahren danach anfallenden Versendungen unter KV 32001 und soweit EMails mit Dateienversand elektronisch gemacht werden, ist eben wieder KV 32002 anwendbar, wobei wohl die erste Datei ein erneutes Einscannen und die Vergleichsberechnung nach der oben genannten Anmerkung am Ende von KV 32002 erfordert, denn der beurkundete Vertrag mit UR.-Nr. und weiteren Angaben anlässlich der Beurkundung und Unterschriften usw. ist ja eine andere Datei als der vorherige Entwurf.


dann nur nach Nr. 32001 abrechnen kann.
:patsch
Kann mir jemand weiterhelfen?

:thx
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