Nichtzustellung VB

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Emilia06
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#1

27.11.2015, 10:36

Hallo an alle,

wer kann mir kurz weiterhelfen.
Ich habe hier eine Sache auf dem Tisch, VB bereits erlassen aber nicht zugestellt, das Antragsgegner verzogen ist.

VB wurde im Juni d.J. erlassen. Laufen hier eigentlich Fristen für eine Zustellung des VB? Oder könnte ich jetzt mal eine EMA versuchen, und dann, falls neue Anschrift bekannt, VB zustellen lassen.

Danke für Eure Hilfe

LG
Emilia
:thx
Maddien
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 652
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#2

27.11.2015, 10:52

Es gibt keine Frist. Aber die Einspruchsfrist beginnt erst mit Zustellung des VB. Ggf. öffentlich zustellen lassen.
Zuletzt geändert von Maddien am 27.11.2015, 11:14, insgesamt 1-mal geändert.
läuft...
:huch
Emilia06
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#3

27.11.2015, 10:59

Danke Maddien für die schnelle Hilfe

und ein schönes Adventswochenende

LG
Emilia
:thx
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