Hallo an alle,
wer kann mir kurz weiterhelfen.
Ich habe hier eine Sache auf dem Tisch, VB bereits erlassen aber nicht zugestellt, das Antragsgegner verzogen ist.
VB wurde im Juni d.J. erlassen. Laufen hier eigentlich Fristen für eine Zustellung des VB? Oder könnte ich jetzt mal eine EMA versuchen, und dann, falls neue Anschrift bekannt, VB zustellen lassen.
Danke für Eure Hilfe
LG
Emilia
Nichtzustellung VB
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Es gibt keine Frist. Aber die Einspruchsfrist beginnt erst mit Zustellung des VB. Ggf. öffentlich zustellen lassen.
Zuletzt geändert von Maddien am 27.11.2015, 11:14, insgesamt 1-mal geändert.
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