Vorläufiges Zahlungsverbot

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
pirlanta
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#1

27.11.2015, 09:20

Guten Morgen Ihr Lieben, :wink2 :wink1

Ich schildere mal das ganze Verfahren... Und zwar wurde ein Vergleich geschlossen beim Landgericht Duisburg mit dem jeweiligen Betrag in HÖhe von 5500 Euro ohne Verzinsung! Wir haben dann gewartet bis das Geld bei uns eingeht ohne Erfolg. Danach habe ich ein vorläufiges Zahlungsverbot gemacht, weil mein Chef meinte ich soll so ein Antrag stellen. Das habe ich dann auch gemacht an den Gerichtsvollzieher in Berlin, da wir in Berlin auch sitzen. Jetzt hat der gegnerische Rechtsanwalt angerufen und sich aufgeregt, weil wir so etwas veranlasst haben. Jetzt sagt mein Chef ich soll bitte einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen? Wollte wissen, an welches Gericht ich es jetzt stellen muss? und ob die vorgehensweise auch so Richtig ist, wie mein Chef das haben möchte?

Es wäre super, wenn Ihr mir da mal helfen könnt.

Vielen Dank im Voraus :thx
Maddien
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#2

27.11.2015, 09:26

Eigener Vorschlag? Gedanken dazu? Voraussetzungen der ZV liegen alle vor?
läuft...
:huch
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Geniesserin
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#3

27.11.2015, 09:27

Es ist das Gericht zuständig, welches für den Schuldnersitz zuständig ist.
Und falls ihr bereits das vorl. Zahlungsverbot zurück habt, pass auf, dass die Zustellfrist für den PfÜb eingehalten wird. Hilfreicherweise einen Hinweis auf den PfÜb-Antrag, das Zahlungsverbot am xx.xx. zugestellt wurde und dann in Kürze nach dem Erlass des Beschlusses fragen.

Der Gegner kann sich aufregen wie er will, wenn ihr nach dem Vergleich abgewartet habt, hatte er wohl genügend Zeit.
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#4

27.11.2015, 09:29

Habt ihr eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleiches bereits der Gegenseite zugestellt?
pirlanta
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#5

27.11.2015, 09:42

Ja es liegt alles vor nun wusste ich nicht an welches Gericht ich es stellen soll :///
pirlanta
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#6

27.11.2015, 09:44

JA meine vollstreckbare Ausfertigung ist das Beschluss des Landgerichts Duisburgs!!!
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#7

27.11.2015, 09:54

Wurde der Vergleich bereits an die Gegenseite zugestellt?
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#8

27.11.2015, 10:03

Ja es ist alles schon längst geschehen :) wir haben sogar mit den korrespondiert wegen der Zahlung ect. wie gesagt keine Reaktion danach bzw. kein Geldeingang und deshalb dieses vorläufige Zahlungsverbot eingeleitet an den Gerichts vollzieher in Berlin. Und jetzt soll ich bitte einen PFÜB beantragen aber wusste nicht ob ich das Vollstreckungsgericht Duisburg nehmen kann wo ich die vollstreckbare Ausfertigung bekommen habe ? bzw. wo der Schuldner sitzt!
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#9

27.11.2015, 10:06

Schuldnerwohnsitz. Und wie Geniesserin schon schrieb, auf den Fristablauf hinsichtlich des VZV achten.
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#10

27.11.2015, 10:16

Wie lange habe ich Zeit 1 Monat oder? um den Pfüb zu stellen?
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