Hallo ihr Lieben,
Frage steht ja im Prinzip schon im Titel und ich bin mir gerade unsicher. Ich habe einen Fristverlängerungsantrag zu einer Klageerwiderung. Chef möchte diesen nun lediglich per Fax ans Gericht versenden. Meiner Meinung nach ist das doch aber nicht ausreichend oder? Hat da jemand Rechtsprechung oder §§ zu?
LG
Fristverlängerungsantrag nur per Fax?
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Ich schicke einen solchen Schriftsatz nur per Fax raus. Am nächsten oder übernächsten Tag rufe ich dann an und frage nach, ob der Schriftsatz eingegangen ist. Ich glaube Gerichte sind auch nicht erfreut, wenn sie alles doppelt kriegen.
- Anahid
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Ich schicke das, wenn es sein muss, vorab per Telefax, aber auf jeden Fall im Original mit Abschriften hinterher, da das Gericht ja die Fristverlängerung auch der Gegenseite bekanntgeben muss. Sofern Ihr das mit Abschriften faxt oder nur das Original faxt, aber per Post nichts schickt, ist das Gericht berechtigt, hierfür Kosten zu berechnen.
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Danke für eure Antworten.
Bin da unschlüssig. Klar es fristwahrend zu faxen kenne ich halt auch. Aber es dann nicht hinterher zu schicken... das ist mir neu und fremd... Zumal ich meine, etwas im Hinterkopf zu haben von wegen Originalunterschrift und so. Und bei einem Fax läge dem Gericht ja nur eine Kopie unseres Schreibens vor...
Bin da unschlüssig. Klar es fristwahrend zu faxen kenne ich halt auch. Aber es dann nicht hinterher zu schicken... das ist mir neu und fremd... Zumal ich meine, etwas im Hinterkopf zu haben von wegen Originalunterschrift und so. Und bei einem Fax läge dem Gericht ja nur eine Kopie unseres Schreibens vor...
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In Strafsachen kommuniziere ich mit dem Gericht und den Behörden nur per Telefax. Wie gesagt, in Zivilsachen schick ichs hinterher wegen den Abschriften.
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Unsere Gerichte in HH sind dann auch fix dabei, wegen einer fehlenden Abschrift mal eben 0,50 € Auslagen zu erheben. Selbstverständlich per Post für 0,62 € Porto.
läuft...
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Ich schick´s gleich 3-fach per Fax raus. Und wenn "Eilt - Fristablauf" draufsteht, kriegt man zumindest vom AG München keinen bösen rosa ZettelAnahid hat geschrieben:In Strafsachen kommuniziere ich mit dem Gericht und den Behörden nur per Telefax. Wie gesagt, in Zivilsachen schick ichs hinterher wegen den Abschriften.
- jojo
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Überfaxe werden aber auch berechnet..
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Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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Das wusste ich nicht. Ich dachte eigentlich, dass die Gerichtkosten auch bestimmten Verwaltungsaufwand (wie eben Papierkosten) abdecken.jojo hat geschrieben:Überfaxe werden aber auch berechnet..
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Alles per Fax. Schön wäre es. Wir bekommen hier MS (Westf.) regelmäßig Post, dass man nur das Original vorab faxen darf. Ansonsten werden die zusätzlichen Seiten kostenpflichtig berechnet...
Der frühe Vogel kann mich mal