Nach Auftrag lange keine Nachricht von GVZ

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Natzuki
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#1

05.11.2015, 14:32

Hallo ihr! :wink1

Ich hab da eine kurze Frage. Ich habe am 31.08.2015 einen ZV-Auftrag an das Gericht geschickt bzw die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge. Bisher hab ich noch kein Lebenszeichen eines GVZ bekommen. Chef würde aber gerne wissen was denn jetzt los ist und ich soll mich eben drum kümmern.

Soll ich das Gericht anschreiben? Wenn ja, was schreibe ich da? Einfach nur eine Sachstandsanfrage?

Danke schonmal für die Hilfe!

LG Natzuki
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sunny84
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#2

05.11.2015, 14:36

GV-Verteilerstelle anrufen, nach dem zuständigen GV fragen und bei diesem entweder per Fax oder telefonisch nach dem Sachstand anfragen (ich hab es meist per Fax gemacht), ggf. 1. Seite des ZV-Auftrages in Kopie beifügen, da du ja noch kein Az. des GV hast.
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#3

05.11.2015, 14:38

Ich frage frühestens drei Monate nach Auftragserteilung nach dem Sachstand. Dass die Gerichtsvollzieher sehr überlastet sind, ist ja bekannt.
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Dany1981
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#4

05.11.2015, 14:44

Ich habe heut auch mal nachgefragt...meiner war über 4 Monate alt...er war öfters beim Schuldner, aber nie angetroffen. Zwischendurch war er einen Monat im Urlaub...aber er gibt sein Bestes...vermutlich sind die Schuldner jetzt allerdings verreist...Forderung ist zu gering für Fremdauskünfte. :(
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Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
Natzuki
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#5

05.11.2015, 14:48

Erstmal danke für eure Antworten!
Da ich das Gericht leider nachmittags nicht mehr erreichen kann (die haben doofe Sprechzeiten... täglich nur von 9-12, danach geht keiner mehr ans Telefon..) frage ich jetzt schriftlich nach dem zuständigen GVZ. Sobald ich den hab, schick ich einfach mal ne Sachstandsanfrage los!

Ich weiß, dass die GVZ's vielerorts überlastet sind. Nur normalerweise bekommen wir eine Nachricht von denen, dass der und der eben zuständig ist. Von da an lasse ich denen so viel Zeit wie sie brauchen. Ist nur immer doof wenn man nen Auftrag fertigt und einfach Garnichts hört!
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#6

05.11.2015, 14:48

Vor der Anfrage aber besser mal nachgucken, was man im Auftrag angekreuzt hat. Steht da nur was von "Gesamtprotokoll", die Akte im Zweifel etwas länger beseitige legen :P
läuft...
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#7

05.11.2015, 14:51

Maddien hat geschrieben:Vor der Anfrage aber besser mal nachgucken, was man im Auftrag angekreuzt hat. Steht da nur was von "Gesamtprotokoll", die Akte im Zweifel etwas länger beseitige legen :P
"Ich bitte um Übersendung des Protokolls" sowie "Ich bitte um Übersendung des Gesamtprotokolls" sind angekreuzt :)
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sunny84
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#8

05.11.2015, 14:51

frage ich jetzt schriftlich nach dem zuständigen GVZ. Sobald ich den hab, schick ich einfach mal ne Sachstandsanfrage los!
Sorry, aber warum lässt du die Akte nicht einfach bis morgen liegen und rufst dann bei Gericht an? Das ist doch nur Mehrarbeit für alle Beteiligten...
Oder einfach mal im Internet gucken, viele Gerichte haben den Geschäftsverteilungsplan für die Gerichtsvollzieher auf ihrer Homepage für jeden zugänglich.
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#9

05.11.2015, 14:57

sunny84 hat geschrieben:Sorry, aber warum lässt du die Akte nicht einfach bis morgen liegen und rufst dann bei Gericht an?
Da hast du auch wieder recht..! Dann lieber so. Spart ja auch Papier.
sunny84 hat geschrieben:Oder einfach mal im Internet gucken, viele Gerichte haben den Geschäftsverteilungsplan für die Gerichtsvollzieher auf ihrer Homepage für jeden zugänglich.
Den Geschäftsverteilungsplan gibt's leider nicht bei diesem Gericht, danach hab ich auch schon geschaut :/
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#10

05.11.2015, 15:00

Natzuki hat geschrieben:
sunny84 hat geschrieben:Sorry, aber warum lässt du die Akte nicht einfach bis morgen liegen und rufst dann bei Gericht an?
Da hast du auch wieder recht..! Dann lieber so. Spart ja auch Papier.
Und du hast morgen gleich den zuständigen GV. Wer weiß, wann dein Schreiben sonst vom Gericht beantwortet wird...
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