Hallo Leute,
ich hab mal ne blöde Frage, ich hab mich noch nie mit ZV beschäftigt. Muss jetzt aber nachsehen, ob die Schuldnerin die Vermögensauskunft abgegeben hat. Gibt es da ein Portal für? Wenn ja welches?
Die Schuldnerin hat übrigens einen Wohnsitz angegeben und auch beim Einwohnermeldeamt so angegeben, wo sie aber gar nicht wohnt.
Gibt es noch irgendwelche Möglichkeiten noch herauszufinden wo die Dame sich treibt?
Danke!!
Vermögensauskunft Portal?
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http://www.Vollstreckungsportal.de
Die Auskunft kostet 4,50 €.
wg. möglichem Insolvenzverfahren: www.insolvenzbekanntmachungen.de
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- Anahid
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Die Auskunft im Vollstreckungsportal kostet 4,50 € pro vorhandenem Eintrag. Sind da also 10 Eintragungen für die Schuldnerin drin, bedeutet dass, dass die Auskunft 45,00 € kosten würde. Davon abgesehen bekommst Du über das Vollstreckungsportal (für das Ihr auch extra freigeschaltet sein müsst) keine Auskunft darüber, ob die Schuldnerin die Vermögensauskunft geleistet hat. Sowas ergibt sich aus den Eintragungen nicht. Dazu gibt es hier im Forum schon eine ausführliche Diskussion.
Ob die Schuldnerin die Vermögensauskunft geleistet hat, kannst Du daher nur in Erfahrung bringen, wenn Du einen Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft stellst. Das ist leider nach der ZV-Reform so.
Wenn die Schuldnerin unter der Meldeanschrift nicht wohnt, dann kannst Du allenfalls eine Anzeige beim Einwohnermeldeamt erstatten wegen Verstoß gegen die Meldepflicht. Viel rauskommen wird dabei aber ggf. nicht.
Ob die Schuldnerin die Vermögensauskunft geleistet hat, kannst Du daher nur in Erfahrung bringen, wenn Du einen Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft stellst. Das ist leider nach der ZV-Reform so.
Wenn die Schuldnerin unter der Meldeanschrift nicht wohnt, dann kannst Du allenfalls eine Anzeige beim Einwohnermeldeamt erstatten wegen Verstoß gegen die Meldepflicht. Viel rauskommen wird dabei aber ggf. nicht.
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Stimmt nicht mehr Pro ABRUF kostet es jetzt 4,50 € egal wie viele EintragungenSind da also 10 Eintragungen für die Schuldnerin drin, bedeutet dass, dass die Auskunft 45,00 € kosten würde.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Echt? Wann haben die das geändert? Vor meinem Urlaub hab ich noch Abrufe gemacht, wo der höhere Betrag stand. Ist das zum 01.10. geändert worden? Dass die das in Erwägung gezogen haben, wusste ich.
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Meines Wissens erfolgte die Änderung zum 1.10.
S.Geiselmann
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Dankeschön Herr Geiselmann.
So schön wie das auf eine Art ist, bedeutet dass aber auch gleichzeitig, dass dann, wenn man wissen will, ob gegen den Schuldner bereits vollstreckt wird, jetzt auf jeden Fall ein kostenpflichtiger Abruf erfolgen muss, da die 4,50 € ja auch dann anfallen, wenn kein Eintrag besteht. Die sind nicht dumm. Ich hab schon ewig nichts mehr abgerufen, sondern mich nur an der Summe orientiert. Jetzt verdienen die also auch an unserer Kanzlei wieder Geld.
Und ob die Vermögensauskunft geleistet wurde oder nicht, erfahre ich damit immer noch nicht, sondern nur, wann Vollstreckungshandlungen eingetragen wurden.
So schön wie das auf eine Art ist, bedeutet dass aber auch gleichzeitig, dass dann, wenn man wissen will, ob gegen den Schuldner bereits vollstreckt wird, jetzt auf jeden Fall ein kostenpflichtiger Abruf erfolgen muss, da die 4,50 € ja auch dann anfallen, wenn kein Eintrag besteht. Die sind nicht dumm. Ich hab schon ewig nichts mehr abgerufen, sondern mich nur an der Summe orientiert. Jetzt verdienen die also auch an unserer Kanzlei wieder Geld.
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Vielen Dank für Eure Hilfe!
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So ein Mist, ich hatte mich auch an der Summe orientiert.Anahid hat geschrieben:Dankeschön Herr Geiselmann.
So schön wie das auf eine Art ist, bedeutet dass aber auch gleichzeitig, dass dann, wenn man wissen will, ob gegen den Schuldner bereits vollstreckt wird, jetzt auf jeden Fall ein kostenpflichtiger Abruf erfolgen muss, da die 4,50 € ja auch dann anfallen, wenn kein Eintrag besteht. Die sind nicht dumm. Ich hab schon ewig nichts mehr abgerufen, sondern mich nur an der Summe orientiert. Jetzt verdienen die also auch an unserer Kanzlei wieder Geld.
Und ob die Vermögensauskunft geleistet wurde oder nicht, erfahre ich damit immer noch nicht, sondern nur, wann Vollstreckungshandlungen eingetragen wurden.
Tigerle hat geschrieben:So ein Mist, ich hatte mich auch an der Summe orientiert.Anahid hat geschrieben:Dankeschön Herr Geiselmann.
So schön wie das auf eine Art ist, bedeutet dass aber auch gleichzeitig, dass dann, wenn man wissen will, ob gegen den Schuldner bereits vollstreckt wird, jetzt auf jeden Fall ein kostenpflichtiger Abruf erfolgen muss, da die 4,50 € ja auch dann anfallen, wenn kein Eintrag besteht. Die sind nicht dumm. Ich hab schon ewig nichts mehr abgerufen, sondern mich nur an der Summe orientiert. Jetzt verdienen die also auch an unserer Kanzlei wieder Geld.
Und ob die Vermögensauskunft geleistet wurde oder nicht, erfahre ich damit immer noch nicht, sondern nur, wann Vollstreckungshandlungen eingetragen wurden.
So ganz richtig ist das ja nun auch nicht. Aus dem Eintragungsgrund ist sehr wohl ersichtlich, ob eine VAK abgegeben wurde. Dafür muss man nur mal die Eintragungsgründe in der ZPO nachlesen, dann erkennt man das auch.