Vermögensauskunft Portal?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
DieFreundlichenTippsen
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 387
Registriert: 15.08.2008, 08:46
Beruf: ReFa
Wohnort: Paderborn

#1

15.10.2015, 16:09

Hallo Leute,

ich hab mal ne blöde Frage, ich hab mich noch nie mit ZV beschäftigt. Muss jetzt aber nachsehen, ob die Schuldnerin die Vermögensauskunft abgegeben hat. Gibt es da ein Portal für? Wenn ja welches?

Die Schuldnerin hat übrigens einen Wohnsitz angegeben und auch beim Einwohnermeldeamt so angegeben, wo sie aber gar nicht wohnt.
Gibt es noch irgendwelche Möglichkeiten noch herauszufinden wo die Dame sich treibt?

Danke!!
Aelizia
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 718
Registriert: 22.06.2009, 13:27
Beruf: ReNo-Angestellte
Software: NoRa / NT

#2

15.10.2015, 17:08

http://www.Vollstreckungsportal.de

Die Auskunft kostet 4,50 €.

wg. möglichem Insolvenzverfahren: www.insolvenzbekanntmachungen.de
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

15.10.2015, 18:03

Die Auskunft im Vollstreckungsportal kostet 4,50 € pro vorhandenem Eintrag. Sind da also 10 Eintragungen für die Schuldnerin drin, bedeutet dass, dass die Auskunft 45,00 € kosten würde. Davon abgesehen bekommst Du über das Vollstreckungsportal (für das Ihr auch extra freigeschaltet sein müsst) keine Auskunft darüber, ob die Schuldnerin die Vermögensauskunft geleistet hat. Sowas ergibt sich aus den Eintragungen nicht. Dazu gibt es hier im Forum schon eine ausführliche Diskussion.

Ob die Schuldnerin die Vermögensauskunft geleistet hat, kannst Du daher nur in Erfahrung bringen, wenn Du einen Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft stellst. Das ist leider nach der ZV-Reform so.

Wenn die Schuldnerin unter der Meldeanschrift nicht wohnt, dann kannst Du allenfalls eine Anzeige beim Einwohnermeldeamt erstatten wegen Verstoß gegen die Meldepflicht. Viel rauskommen wird dabei aber ggf. nicht.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#4

15.10.2015, 18:07

Sind da also 10 Eintragungen für die Schuldnerin drin, bedeutet dass, dass die Auskunft 45,00 € kosten würde.
Stimmt nicht mehr ;) Pro ABRUF kostet es jetzt 4,50 € egal wie viele Eintragungen ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

15.10.2015, 18:12

Echt? Wann haben die das geändert? Vor meinem Urlaub hab ich noch Abrufe gemacht, wo der höhere Betrag stand. Ist das zum 01.10. geändert worden? Dass die das in Erwägung gezogen haben, wusste ich.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Geiselmann
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1289
Registriert: 28.03.2010, 11:15
Beruf: Rechtspfleger

#6

15.10.2015, 18:13

Meines Wissens erfolgte die Änderung zum 1.10.

S.Geiselmann
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#7

15.10.2015, 18:24

Dankeschön Herr Geiselmann.

So schön wie das auf eine Art ist, bedeutet dass aber auch gleichzeitig, dass dann, wenn man wissen will, ob gegen den Schuldner bereits vollstreckt wird, jetzt auf jeden Fall ein kostenpflichtiger Abruf erfolgen muss, da die 4,50 € ja auch dann anfallen, wenn kein Eintrag besteht. Die sind nicht dumm. Ich hab schon ewig nichts mehr abgerufen, sondern mich nur an der Summe orientiert. Jetzt verdienen die also auch an unserer Kanzlei wieder Geld. :lolaway
Und ob die Vermögensauskunft geleistet wurde oder nicht, erfahre ich damit immer noch nicht, sondern nur, wann Vollstreckungshandlungen eingetragen wurden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
DieFreundlichenTippsen
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 387
Registriert: 15.08.2008, 08:46
Beruf: ReFa
Wohnort: Paderborn

#8

16.10.2015, 10:11

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#9

19.10.2015, 13:17

Anahid hat geschrieben:Dankeschön Herr Geiselmann.

So schön wie das auf eine Art ist, bedeutet dass aber auch gleichzeitig, dass dann, wenn man wissen will, ob gegen den Schuldner bereits vollstreckt wird, jetzt auf jeden Fall ein kostenpflichtiger Abruf erfolgen muss, da die 4,50 € ja auch dann anfallen, wenn kein Eintrag besteht. Die sind nicht dumm. Ich hab schon ewig nichts mehr abgerufen, sondern mich nur an der Summe orientiert. Jetzt verdienen die also auch an unserer Kanzlei wieder Geld. :lolaway
Und ob die Vermögensauskunft geleistet wurde oder nicht, erfahre ich damit immer noch nicht, sondern nur, wann Vollstreckungshandlungen eingetragen wurden.
So ein Mist, ich hatte mich auch an der Summe orientiert.
Benutzeravatar
LorenzL
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 03.11.2015, 14:43
Beruf: Rechtspfleger

#10

03.11.2015, 15:19

Tigerle hat geschrieben:
Anahid hat geschrieben:Dankeschön Herr Geiselmann.

So schön wie das auf eine Art ist, bedeutet dass aber auch gleichzeitig, dass dann, wenn man wissen will, ob gegen den Schuldner bereits vollstreckt wird, jetzt auf jeden Fall ein kostenpflichtiger Abruf erfolgen muss, da die 4,50 € ja auch dann anfallen, wenn kein Eintrag besteht. Die sind nicht dumm. Ich hab schon ewig nichts mehr abgerufen, sondern mich nur an der Summe orientiert. Jetzt verdienen die also auch an unserer Kanzlei wieder Geld. :lolaway
Und ob die Vermögensauskunft geleistet wurde oder nicht, erfahre ich damit immer noch nicht, sondern nur, wann Vollstreckungshandlungen eingetragen wurden.
So ein Mist, ich hatte mich auch an der Summe orientiert.

So ganz richtig ist das ja nun auch nicht. Aus dem Eintragungsgrund ist sehr wohl ersichtlich, ob eine VAK abgegeben wurde. Dafür muss man nur mal die Eintragungsgründe in der ZPO nachlesen, dann erkennt man das auch. ;) ;)
Antworten