Kostenausgleichsantrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Phie
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#1

09.10.2015, 12:02

Ich brauch ganz dringend Hilfe, weil mein Ausbilder mir leider nicht helfen kann.

Ich soll einen Kostenausgleichsantrag erstellen.

Wir haben Klage eingereicht.
Gerichtskostenvorschuss zum GW 1.350 EUR = 213,00 EUR bezahlt.
Das Gericht hat den Streitwert vorläufig auf 1.055.85 EUR festgesetzt.
Klagerücknahme. Lediglich 255,85 wurden aufrecht erhalten.
Anerkenntnis über 255,85 EUR von der GS vor Anberaumung eines Termins.

Was mach ich damit???? :panik
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niva
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#2

09.10.2015, 12:08

Phie hat geschrieben:Was mach ich damit???? :panik
erstmal einen Vorschlag, würde ich sagen. ;)
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Phie
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#3

09.10.2015, 12:32

Ich weiß weder mit dem Streitwert noch mit der Klagerücknahme etwas anzufangen. Ich denke lediglich, dass das Anerkenntnisurteil keine weiteren Auswirkungen hat außer eine 1,0 Gerichtsgebühr.
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niva
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#4

09.10.2015, 12:34

Phie hat geschrieben:Ich weiß weder mit dem Streitwert noch mit der Klagerücknahme etwas anzufangen.
und du bist Refa? :schock
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Maddien
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#5

09.10.2015, 12:36

Müsste da eher "Azubi" stehen?
läuft...
:huch
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#6

09.10.2015, 12:46

Phie hat geschrieben:Ich brauch ganz dringend Hilfe, weil mein Ausbilder mir leider nicht helfen kann.
Wie Maddien, abgesehen davon, dass es mich doch sehr wundert, wenn der "Ausbilder" hier nicht weiter weiß.
~ Grüßle ~
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#7

09.10.2015, 13:06

Danke für die zahlreichen Tipps, hilf mir klasse weiter. Interessiert doch kein, dass mein Ausbilder das nicht weiß, ich werd trotzdem damit stehen gelassen.
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niva
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#8

09.10.2015, 13:16

Phie hat geschrieben:Danke für die zahlreichen Tipps, hilf mir klasse weiter. Interessiert doch kein, dass mein Ausbilder das nicht weiß, ich werd trotzdem damit stehen gelassen.
da musst du nicht gleich aggressiv werden.

dein Ausbilder weiß das mit Sicherheit und wird dir das vermutlich als Aufgabe gegeben haben, es herauszufinden. und Lösungen vorsagen, tun wir hier nicht.

wenn du Azubi bist, dann schreibe das bitte auch bei deiner Berufsbezeichnung hin. für einen Azubi ist deine Frage absolut verständlich und nachvollziehbar, aber wenn eine ausgelernte Refa so eine Frage stellt, dann schockiert mich das nun mal.
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#9

09.10.2015, 13:24

Hier ist niemand aggressiv aber was ist denn schlimm daran jemandem eine einfache Antwort auf seien Frage zu geben, oder erklären, dass man es beim nächsten mal besser weiß. Ob mein Ausbilder das wissen könnte oder nicht gehört überhaupt gar nicht zur Thematik. Und er weiß es sicher nicht, denn seine Begründung war, dass Kostenrecht nicht Teil seines Jurastudiums war. Naja gut, frag ich in der Schule nach.
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#10

09.10.2015, 13:26

deine Antworten nenn ich aggressiv.

wir erwarten hier nun mal auch Eigeninitive und das erst recht von Azubis. von einer vorgekauten Lösung lernst du nämlich absolut nichts.

ich bin daher raus.
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