weiteres Verfahren nach Zwangsgeldfestsetzung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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RENOCTBLN
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#1

28.09.2015, 14:07

Hallo,

da ich sowas noch nie gemacht habe, habe ich leider absolut keine Ahnung, wie ich jetzt weiter vorgehen muss.

Wir haben ein Versäumnisurteil, da der Beklagte Arbeiten in seiner Wohnung durchführen soll, was er aber bisher immer noch nicht getan hat, so dass wir einen Antrag nach § 888 ZPO gestellt haben, den Beschluss haben wir dazu auch schon erhalten.

Da der Beklagte seiner Verpflichtung immer noch nicht nachgekommen ist, ist nun meine Frage, wie ich jetzt weiter vorgehe!?
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#2

28.09.2015, 14:22

Das Zwangsgeld vollstrecken. Ganz normal wie jede andere Geldforderung auch nur mit der Besonderheit, dass für den Fall der Zahlung, der Betrag der Gerichtskasse zusteht.
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#3

08.10.2015, 16:02

Vielen Dank!
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#4

27.11.2015, 11:48

Kann ich in dem Antrag denn auch die Geldforderung aus dem VU sowie die Kosten aus dem KFB einfach so mit geltend machen?
Hühnerhaufen
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#5

27.11.2015, 12:01

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#6

30.11.2015, 10:07

Aber kann ich denn die weitere Geldforderung und die Kosten aus dem KFB im gleichen Antrag mit geltend machen?
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