Zustellurkunde MB Buchstabenfehler / VB gültig?

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DanielSmith
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#1

11.09.2015, 17:46

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich bitte um offene Diskussion im folgenden Fall:

Mahnbescheid wurde Schuldner zugestellt und an "im Haushalt lebenden Familienangehörigen" übergeben.
In der Zustellurkunde taucht nun statt der Ehefrau Andrea der Name Andreas auf, der Nachname usw. jedoch alles korrekt. (Stellte sich erst nach VB raus)
Es wurde kein Widerspruch eingelegt.
Der Vollstreckungsbescheid wurde per Parteizustellung / Gerichtsvollzieher zugestellt. Dieser wurde in den Briefkasten eingeworfen und rechtskräftig zugestellt.
Zustellurkunde etc. alles korrekt. Keine Fehler enthalten.
Auch hieraus wurde kein Einspruch eingelegt.

Nach 4 Monaten wurde PfüB beantragt.
Erst jetzt versuchte der Schuldner sich zu wehren. Man hätte ihm die Post gestohlen und er wüsste von garnichts und alles wäre Betrug (Forderung besteht und ist korrekt)
Auch versuchte man das Gericht zu täuschen in dem man in den Eidesstattlichen Versicherungen die Vornamen weg gelassen hat.
Hier scheiden sich nun bei uns die Meinungen.
Ist ein Vollstreckungsbescheid aufgrund des Buchstabenfehlers im Mahnbescheid nun eine mangelhafte Zustellung und deshalb der Mahnbescheid rechtswiedrig oder ist der Buchstabenfehler marginal. Ist deshalb die ganze Zustellung hinfällig?
Der Vollstreckungsbescheid hat ja auch eine Wirkung und dient wie ein Versäumnisurteil, da hätte der Schuldner ebenfalls rechtliche Mittel innerhalb der Frist einlegen können, tat er aber nicht. Und die Frist war nun 3 1/2 Monate vorbei.

Beim AG wurde das Erinnerungsverfahren mit 4-seitigem Beschluss eingestellt, da alles rechtmäßig ist.
Das Mahngericht schickte die Akte ans LG. Beim Landgericht wurde die Zwangsvollstreckung "ohne" Sicherheitsleistung eingestellt da "erhebliche Zweifel daran bestehen, dass der Vollstreckungsbescheid in gesetzlicher Weise ergangen ist in diesem Falle etwa Thomas/ Putzo-Seiler §719 Rdnr. 5..

Dabei ist der Vollstreckungsbescheid ordnungsgemäß ergangen. Haftet nun die Post für den Schreibfehler, bzw. ist der Schreibfehler wegen eines Buchstabens zuviel nun eine mangelhafte / fehlerhafte Zustellung?

Was meint Ihr?

Danke vorab und liebe Grüße

:wink1
DanielSmith
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#2

11.09.2015, 17:57

Der Schuldner hat im Übrigen bereits freiwillig eine Bankbürgschaft gegenüber dem Gläubiger i.H. der Hälfte der titulierten Forderung angeboten (noch zu Zeiten wo die Konten dicht waren) und hat keine Begründung bei Gericht abgegeben das Sicherheitsleistung nicht zu ersetzende Nachteile bringen würden.
Jupp03/11

#3

11.09.2015, 18:58

Mit dem Thema kommst du ein wenig spät um die Ecke. Hat der Schuldner zur Mahnakte irgendwelche Erklärungen abgegeben? Habt ihr nach Kenntnis der Erinnerung, die vor dem AG lief, die Mahnakte eingesehen und wenn nicht, aus welchem Grunde nicht?
DanielSmith
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#4

11.09.2015, 19:07

Die Akte konnten wir bis dato nicht einsehen und ist bis heute noch nicht bei uns angekommen, da diese zuerst ans LG geschickt wurde.
Den Ausdruck der Zustellurkunde haben wir jedoch.

Beim AG lief das Erinnerungsverfahren welches die Erinnerung wieder eingestellt hat und somit den PfüB aufrecht erhalten hat.

Beim LG läuft Antrag des Schuldners auf Wiedereinsetzung und Einspruch (nach 4 Monaten). Hieraus wurde die ZV eingestellt.

Habe mich vermutlich nicht ordentlich ausgedrückt im Beitrag. Sorry :/
DanielSmith
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#5

11.09.2015, 19:09

Der Schuldner behauptet es gäbe keinen Andreas und behauptet keinen MB erhalten zu haben, ferner möchte er Wiedereinsetzung weil er weder MB noch VB erhalten hat. Wobei VB ja durch GV zugestellt wurde, also nicht haltbare Aussage des Schuldners.
Ich konnte viel nachlesen bzgl. mangelhafter Zustellung aber das hier scheint eine Ausnahmekonstellation zu sein?!
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#6

11.09.2015, 19:15

Hallo,

habt ihr das Geburtsdatum des Schuldners? Zur Überprüfung seiner Identität hätte eine EMA-Anfrage gestartet werden können.

Das nur mal als Idee. ;)
Liebe Grüße

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DanielSmith
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#7

11.09.2015, 19:20

haben wir alles vor Mahnverfahren gemacht, jedoch wurde der MB an die Ehefrau ausgehändigt vom Postzusteller
und die heißt Andrea, in der ZU steht jedoch Andreas .... jedoch Nachname korrekt.

Das Thema macht mich ratlos :D verstehe nicht wie ein falscher Buchstabe so ein Drama auslösen kann, man hätte ja als Schuldner immerhin noch dem VB Einspruch entgegen bringen können.... jetzt wehren und Wiedereinsetzung verlangen geht mir nicht in den Kopf.
Jupp03/11

#8

11.09.2015, 19:22

DanielSmith hat geschrieben:Die Akte konnten wir bis dato nicht einsehen und ist bis heute noch nicht bei uns angekommen, da diese zuerst ans LG geschickt wurde.
Den Ausdruck der Zustellurkunde haben wir jedoch.

Beim AG lief das Erinnerungsverfahren welches die Erinnerung wieder eingestellt hat und somit den PfüB aufrecht erhalten hat.

Beim LG läuft Antrag des Schuldners auf Wiedereinsetzung und Einspruch (nach 4 Monaten). Hieraus wurde die ZV eingestellt.

Habe mich vermutlich nicht ordentlich ausgedrückt im Beitrag. Sorry :/
Da der Vortrag im Erinnerungsverfahren wohl identisch war mit dem Vortrag im Verfahren vor dem LG, hättet ihr m. E. sofort nach Kenntnis der Erinnerung Akteneinsicht beantragen müssen und gesiegelte Bescheinigung beim EMA einholen müssen, wer in der Wohnung des Schuldners zum Zeitpunkt der Zustellung gemeldet war, des weiteren Rückfrage beim zuständigen Postamt. So wäre ich vorgegangen.
DanielSmith
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#9

11.09.2015, 19:28

Haben wir gemacht @ Jupp03/11

Post schützt sich mittlerweile vor Regressansprüchen. Ich hoffe das mein Schreiben an die Post evtl. eine schriftliche Stellungnahme für den Schreibfehler ausstellt.

Aber kann man wegen einem Buchstabenfehler Wiedereinsetzung bekommen? :D fände ich ja krass!
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#10

11.09.2015, 19:33

Ah, jetzt leuchtet es ein... der VB enthält keinen Fehler, sondern nur die Zustellungsurkunde beinhaltet ein "s" zu viel?

Schau bitte hier, vielleicht hilft das weiter >> http://www.iww.de/ve/archiv/aktuelle-re ... den-f41778

Eine Berichtigung der Zustellungsurkunde hätte m. E. erfolgen können... kann man sich nicht auf § 189 ZPO stützen?
Zuletzt geändert von Laska am 11.09.2015, 19:34, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße

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