Hallo,
unser Mandant hat uns darum gebeten, Apostillen für sein Scheidungsurteil einzuholen. Er benötigt sein Scheidungsurteil für sein Herkunftsland Israel, damit da auch die Scheidung anerkannt wird. Haben wir daraufhin dann auch gemacht. Jetzt ist er sich nicht sicher, ob das Urteil auch noch übersetzt werden muss. Weiß das hier jemand zufällig? Im Internet ist nur schwer was zu finden. Oder reicht die Apostille aus?
Danke.