Anrechnung der Beratung in RA-Micro u.a.

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Cassly
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#1

01.09.2015, 20:37

Hallo miteinander,

ich bin mir bei einer Abrechnung unsicher und wollte mir mal euren Rat holen :)

Wir haben Mandanten erbrechtlich beraten und dann mit der RSV des Mandanten die Beratung (190,00 EUR) abgerechnet. Sache war für den Mandanten noch nicht erledigt, weshalb wir ihm erstmal eine Vorschussrechnung geschickt haben. Diese hat er bezahlt. Dann waren wir außergerichtlich noch tätig und haben einen Vergleich geschlossen. Dem Mandanten soll ich nun eine Rechnung schicken. Die Beratung muss doch jetzt angerechnet werden. Ist es korrekt, dass ich jetzt die Rechnung an die RSV über RA-Micro storniere und so abrechne:

1,3 GG Nr. 2300
Anrechnung Beratung 190 EUR
1,5 EG Nr. 1000
+ Ap
+Mwst

Aber dann erscheint mir doch das Gebührenguthaben über die 190 EUR + Betrag über die Vorschussrechnung. Dann würde ich es ja doppelt abziehen?

LG
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Anahid
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#2

02.09.2015, 09:27

Deine Rechnung ist korrekt. Eine Rechnung an eine RSV sollte es nicht geben. Rechnungen sind immer an den Mandanten auszustellen, auch dann, wenn sie von einer RSV gezahlt werden. Die RSV ist nicht Euer Auftraggeber.

Du kannst, wenn es eine Vorschussrechnung war, unten bei der Rechnung anklicken, dass eine Vorschussrechnung verrechnet werden soll. Dadurch erreichst Du, dass die verrechnet wird und insgesamt nur die Sollstellung über den insgesamt zu erhaltenden Rechnungsbetrag im Mandantenkonto erfolgt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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