Pfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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zmaus2003
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#1

01.09.2015, 16:05

Hallo,

steht grad etwas auf dem Schlauch. Folgender Sachverhalt:

Versäumnisurteil ergangen - Pfüb Konto beantragt, Pfüb wurde erlassen
Gegenseite hat Einspruch gg. VU eingelegt und beantragt, die ZV aus VU ohne Sicherheitsleistung einzustellen
das Gericht hat hierzu Beschluss erlassen, dass die ZV nur gg. Sicherheitsleistung des Beklagten von 1000,00 EUR eingestellt wird.
Der Beklagte hat Sicherheit nicht geleistet - FAZIT: Kontenpfändung blieb bestehen

Nun haben sich die Parteien im Einspruchsverfahren verglichen und es erging Vergleichsbeschluss.

was passiert nun mit meinem Pfüb? VU ist ja nun nicht mehr wirksam bzw. wurde durch Vergleich abgelöst. Reicht hier eine Mitteilung an die Bank? Kann ja nicht sein, dass nun mein Pfüb unwirksam ist und ich von vorn beginnen muss. HILFE
Maddien
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#2

01.09.2015, 16:23

Ist in dem Vergleichsbeschluss irgendein "Schicksal" des Versäumnisurteils erwähnt?

Will die Gegenseite sich gegen die laufende Pfändung irgendwie wehren?
läuft...
:huch
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zmaus2003
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#3

01.09.2015, 16:30

nein, lediglich "...wird festgestellt, dass die Parteien folgenden Vergleich geschlossen haben:

1. D. Bekl. verpflichtet sich, an den Kl. ... EUR zu zahlen.
2. Kosten gegeneinander aufgehoben
3. Parteien sind sich einig, dass mit dem Vergleich sämtliche streitgegenständliche Ansprüche abgegolten sind und der Rechtsstreit erledigt ist.

ich würde nun ja nur ein neues Forderungskonto an die Bank schicken und die Pfändung aufrecht erhalten.
Maddien
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#4

01.09.2015, 16:39

Ich würde es dahingehend verstehen, dass der Vergleich auch ohne nähere Erläuterung das vorangegangene VU ersetzt und Eure Pfändung fortbesteht, nun aber nur noch in Höhe des Vergleichsbetrages.

Ich lasse mich aber auch gerne eines Besseren belehren.
läuft...
:huch
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Anahid
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#5

01.09.2015, 16:51

zmaus2003 hat geschrieben:ich würde nun ja nur ein neues Forderungskonto an die Bank schicken und die Pfändung aufrecht erhalten.
Würde ich auch so machen. Ich würde die Pfändung auf den Vergleichsbetrag beschränken.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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zmaus2003
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#6

01.09.2015, 16:57

DANKE - wird so gemacht
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