Vorkaufsrecht gesetz. bei KV unter Familienangehörige

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Mieke4maria
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#1

01.09.2015, 08:03

Hallo,

habe mal eine allgemeine Frage: Wenn ihr einen Kaufvertrag unter Familienangehörige habt, holt ihr dann die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung der Stadt trotzdem ein oder nicht?

Nach § 26 BauGB hat die Stadt dann ja kein Vorkaufsrecht (z. B. bei Verkauf Eltern an Sohn).

Bislang habe ich das immer noch gemacht.

Wie handhabt ihr das??
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Whoville
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#2

01.09.2015, 10:32

Da das Vorkaufsrecht in diesen Fällen ausgeschlossen ist, hole ich die Verzichtserklärung auch nicht ein. Ist doch eine eine Geldverschwendung.
Notariatsmann
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#3

01.09.2015, 20:09

Wenn der Befreiungstatbestand durch Bezeichnung des Verwandtschaftsverhältnisses aus der Urkunde ohne weiteres ersic htlich ist, würde ich auch nicht einholen.
Jupp03/11

#4

01.09.2015, 21:20

Notariatsmann hat geschrieben:Wenn der Befreiungstatbestand durch Bezeichnung des Verwandtschaftsverhältnisses aus der Urkunde ohne weiteres ersic htlich ist, würde ich auch nicht einholen.
Ansonsten doch, obwohl bekannt ist aufgrund Beurkundung vom eigenen Notar, dass es z. B. der Sohn ist?
Im übrigen Beitrag 2.
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