Abrechnung sozialrechtliche Angelegenheit

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Blumenfrau
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#1

04.08.2015, 15:19

Hallo liebes Forum,

ich bin ganz neu hier im Forum und brauche mal eure Hilfe..... :lol:

Also....wir hatten für eine Mandantin ein Widerspruchsverfahren vor der VBG, haben gegen den Widerspruchsbescheid Klage erhoben und PKH bewilligt bekommen. Im Termin hat Chef dann die Klage zurückgenommen.
Ich habe eine Kostenfestsetzung ans Gericht übersandt und bekomme nun Post zurück mit dem Vermerk:

"Es besteht kein Anspruch auf KFS gegen die Beklagte, da die Klage zurückgenommen wurde und keine Kostengrundentscheidung zu Lasten der Beklagten ergangen ist" :roll: :roll:

Was mache ich nun????

:thx :thx
:wink1 :wink1 :wink1
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#2

04.08.2015, 15:24

Erst einmal ein Hallo von mir.

Ihr müsst einen Antrag stellen, dass auch die PKH-Vergütung ausgezahlt wird und diese entsprechend gegenüber dem Gericht abrechnen. Offenbar hast du die Festsetzung gegen die Gegenseite beantragt, was ja auf Grund Klagerücknahme wahrlich nicht geht.
Die Seele ist das Schiff,
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#3

04.08.2015, 15:27

Hallo :-)

ok....einen Antrag, beim Gericht? Kenn mich da null aus, machen nie sozialrechtliche Angelegenheiten, Chef hat sich breitschlagen lassen.

Kannst du mir helfen????

Daaaanke
:wink1 :wink1 :wink1
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#4

04.08.2015, 15:30

Gibt es da bei eurem Anwaltsprogramm keinen Punkt für Gebühren? Da sind in der Regel die entsprechenden Textbausteine hinterlegt. Wenn du noch ein bisschen Geduld hast, kann ich dir dann mal per PN ein Muster schicken. Muss aber erst einmal was fertig machen.
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#5

04.08.2015, 15:32

Mmh da muss ich mal suchen....

Klar hab ich Geduld....bin noch ne Stunde da ;-)

das wäre ja gaaanz lieb von dir
:wink1 :wink1 :wink1
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#6

04.08.2015, 15:35

hab gerade gesucht da kommt nur ein Antrag auf Festsetzung der PKH I. Instanz, ob es sowas ist? aber da möchte mein Programm einen Vertreter für die VBG :-/
:wink1 :wink1 :wink1
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#7

04.08.2015, 15:48

Blumenfrau, du hast PN.
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#8

04.08.2015, 15:54

Suuuper du bist klasse....vielen vielen lieben Dank...ich versuche das mal so.... :knutsch :wink2 :wink1

:thx :thx :thx :thx :thx :thx
:wink1 :wink1 :wink1
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#9

04.08.2015, 16:08

Eine Frage habe ich noch....soll ich den Kostenfestsetzungsantrag gegen die VBG dann zurück nehmen? oder eher abändern?
:wink1 :wink1 :wink1
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#10

04.08.2015, 16:08

Gern geschehen, dafür sind wir ja auch da. :knutsch
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