Kostenübernahmeerklärung durch Gegner - Wie lautet Rechnung?

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ReFa_87
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#1

03.08.2015, 13:59

Hallo liebe Mitstreiter,

ich habe folgenden Sachverhalt, bei dem ich mir nicht ganz sicher bin, wie ich es handhaben muss:

Gegner hat bei notarieller Scheidungsvereinbarung erklärt, er trägt alle Kosten, also auch unsere RA-Kosten. Wir haben ihm daher eine Rechnung über unsere Ra-Kosten geschickt (ausgestellt natürlich auf die Mandantin). Nun sagt er, er würde aber gerne die Rechnung ausgestellt auf sich haben wollen. Dies dürfte aber doch aus buchhalterischen Gründen nicht gehen oder? Mdtin ist ja unser Auftraggeber, von demher kann auch nur sie auf der Rechnung stehen. Allerdings möchte GG die Rechnung sicher in seiner Steuer geltend machen, würde das dann überhaupt mit einer Rechnung, die nicht auf ihn ausgestellt ist, gehen?

Freue mich über eure Antworten!

LG

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#2

03.08.2015, 14:05

Klar kannst du die Rechnung auf ihn ausstellen. Da er sie begleicht und steuertechnisch nutzen möchte, braucht er das sogar (also nein, eine nicht auf ihn ausgestellte Rechnung kann er nicht verwenden). Und dem Finanzamt ist es sowas von egal, wer da wem eine Rechnung ausstellt oder wer nun genau wen beauftragt hat. Ich hab das hier ganz oft, dass A uns beauftragt und B die Rechnung verlangt (und bezahlt).
LG ;)
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#3

03.08.2015, 14:08

ReFa_87 hat geschrieben:Mdtin ist ja unser Auftraggeber, von demher kann auch nur sie auf der Rechnung stehen.
Dies ist nur interessant, wenn gegenüber einer RSV abgerechnet wird.
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#4

03.08.2015, 14:11

ok, super vielen Dank! :-)
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#5

03.08.2015, 14:23

icerose hat geschrieben:
ReFa_87 hat geschrieben:Mdtin ist ja unser Auftraggeber, von demher kann auch nur sie auf der Rechnung stehen.
Dies ist nur interessant, wenn gegenüber einer RSV abgerechnet wird.
Wieso aber dann nicht bei einem anderen "Dritten"?
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#6

03.08.2015, 14:37

In deinem Fall z. B. weil der Gegner die Rechnung auf sich ausgestellt braucht, um sie steuerlich geltend zu machen (was sein gutes Recht ist).
Falls mir das einfallen sollte, für irgendwen eine Rechnung zu begleichen, will ich sie auch auf mich ausgestellt haben.
Warum ist es so interessant, die Rechnung unbedingt auf den Mdt auszustellen (klingt für mich so, als ob dir das wichtig ist)? Es ist lediglich meistens so, dass Auftraggeber und Rechnungsadressat identisch sind. Nirgends steht geschrieben, dass das so sein MUSS.
Sollte ich irren? Dann sag mir das bitte jemand. ;)
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#7

03.08.2015, 14:42

Ich habe nur immer gelernt, dass Rgen nie auf einen Dritten ausgestellt werden. Daher meine Verunsicherung.. Aber du hast schon Recht, er bezahlt, also muss die Rechnung auch auf ihn lauten. Allerdings hat die Mdtin noch einen Vorschuss gezahlt, den wir dem Gegner aber nicht mitteilen, da er ja die gesamten Kosten bezahlen muss. Ich würde daher auf die Mdtin eine zweite Rechnung ausstellen, aber mit einer anderen Rechnungsnummer und unter Abzug des Vorschusses. Allerdings wäre es ja dann zweimal gebucht. Das geht ja auch nicht, da ich ja die erste Rechnung auch nicht stornieren kann, da diese ja dann auf den GG ausgestellt ist..
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#8

03.08.2015, 14:58

Ja, deine Mdtin bekommt eine Rechnung - über den Vorschuss, der zurückgezahlt wird (aber erst, wenn der Gegner wirklich alles bezahlt hat). Ihr werdet ja nicht doppelt kassieren, oder?
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#9

03.08.2015, 14:59

Ne, natürlich nicht ;-) Klar, erst wenn er bezahlt hat. Das ist natürlich auch ne Lösung, einfach nur ne Rechnung über den Vorschuss.. :-)
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#10

03.08.2015, 15:11

ReFa_87 hat geschrieben:Ne, natürlich nicht ;-) Klar, erst wenn er bezahlt hat. Das ist natürlich auch ne Lösung, einfach nur ne Rechnung über den Vorschuss.. :-)
bzw. haben wir der mdtin ja bereits Vorschuss-Kostennoten übersandt gehabt...
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