Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Katta
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#1
31.07.2015, 14:17
Hallo ihr Lieben,
habe da mal eine Frage.
Wir haben Erinnerung gegen die GK-Rechnung des Gerichts, an unseren Mandanten gerichtet, eingelegt. Haben jetzt eine neue, korrigierte Rechnung bekommen. Soweit so gut und vor allem richtig.
Kann ich dafür vom Mandanten eine Gebühr verlangen? Ich hatte an Nr. 3500 VV RVG gedacht.
MIt freundlichen Grüßen
Katta
Der frühe Vogel kann mich mal
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
03.08.2015, 10:10
Da denkst Du richtig
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.