Hallo!
Ich soll eine Kostenvorschussrechnung aufstellen für den Käufer.
Im unterschriebenen Vertrag heißt es, die bis zu diesem Zeitpunkt anfgefallenen Kosten würden 1.100 EUR netto betragen. Dies haben wir in den Vertrag aufgenommen, da der Verkäufer diesen Betrag dem Käufer zurückzahlen soll, falls das Bauvorhaben des Käufers nicht klappt und der Vertrag rückabgewickelt werden muss. So:
Wir haben soweit veranlasst:
- Auflassungsvormerkung eintragen lassen
- Finanzamt angezeigt
- Gutachterausschuss benachrichtigt
- Vorkaufsrechtverzichtserklärung beantragt
- und bei einer Bank die Löschungsunterlagen angefordert.
Ich würde jetzt so abrechnen.
Kaufpreis beläuft sich auf 165.000,00
21100 2,0 = 762,00
22110, 22112 = 50,00
32005 = 20,00
= 832,00
Die Vollzugsgebühr für die Löschungsunterlagen rechnen wir ja eig. mit dem Verkäufer ab..
also 22110 0,5 = 140,50
- 50,00 EUR = 90,50
WAS MACHE ICH FALSCH?? Ich komme einfach nicht auf 1.100,00 .. und ich soll dem Käufer das erklären..
Kostenvorschussrechnung GKV
- §§-spielzeug
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Jupp03/11 hat geschrieben:22200 und Märchensteuer
Also die 22200 fällt doch erst wegen der Fälligkeit der Kaufpreiszahlung an.... Das war ja jetzt noch gar nicht.. oder übersehe ich was??
Und zur Märchensteuer s. o. 1.100,- NETTO =)
Danke für den ersten Beitrag.