Strafsache - verbundene Verfahren- Frage zur Abrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Little Wombat
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#1

31.07.2015, 10:58

Ich habe hier eine Strafsache, in der im Laufe des Verfahrens insgesamt vier Verfahren verbunden worden sind. Ich bin mir leider nicht 100%ig sicher wegen der Abrechnung.

In dem führenden Verfahren gibt es einen Beschluss des AG vom 11.05.15, dass zwei Verfahren verbunden werden sollen.

In einer anderen Akte (Verfahren 3), die später verbunden mit Verfahren 4 wurde, ist lediglich eine Verfügung der Staatsanwälting, dass zwei Verfahren (Verfahren 3 und 4) verbunden werden sollen. Die Taten aus beiden Verfahren wurden dann in einer Anklageschrift zusammen angeklagt.

Ich würde die vier Verfahren jetzt so abrechnen (berechnet jeweils immer bis zum Verbund mit Verfahren 1)

1. führendes Verfahren
4100
4112 (wir wurden erst nach Zustellung der Anklage tätig; Verfahren bei der Jugendkammer)
4114
7002
101 Kopien
MwSt

2. Verfahren
Hier haben wir, nachdem die Verfahren 1 und 2 verbunden wurden, AE in die Akte von Verfahren 2 beantragt, da wir den Vorgang vorher nicht kannten. Ich denke, hier kann ich keine Gebühren abrechnen, da wir ja erst nach Verbindung der Verfahren tätig geworden sind. Was ist mit den Kopierkosten (74), die hier entstanden sind? Die kann ich auch nicht abrechnen, oder?

3. Verfahren
- Meldung bei Polizei
- AE von der Staatsanwaltschaft
- Zustellung Anklageschrift

4100
4104
7002
25 Kopien
MwSt

4. Verfahren
- Meldung bei Polizei
- AE von der Staatsanwaltschaft

4100
4104
7002
25 Kopien
MwSt

:thx
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Adora Belle
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#2

31.07.2015, 11:10

Alles richtig. Die Kopierkosten in Nr.2 fallen mit unter die Kopien des führenden Verfahrens, also dort 101+74.
Little Wombat
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#3

11.08.2015, 12:42

Danke für die Hilfe Adora Belle !
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