Abrechnung Terminsvertreter

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
JanineMo
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#1

30.07.2015, 10:05

Hallo Ihr Lieben,

ich habe schon die Suchfunktion genutzt, aber leider bin ich dadurch auch nicht schlauer.

Chef hat Termin in Untervollmacht wahrgenommen.

Vereinbart wurde die hälftige Gebührenteilung der anfallenden Gebühren.

Ich möchte nun abrechnen, komm aber nicht weiter.

Folgender Vorschlag

3401 Verfahrensgebühr 0,65
3402 Terminsgebühr 1,2
+ Auslagen und Mehrwertsteuer

Oder muss die Abrechnung ganz anders aussehen

3100 Verfahrensgebühr 1,3
3104 Terminsgebühr 1,2
+ Auslagen
abzgl. 50 %
+ MwSt.?

Ich wäre über Eure Hilfe sehr dankbar
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Liesel
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#2

30.07.2015, 10:29

Variante 1 ist richtig.
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#3

30.07.2015, 10:38

Müsste nicht auch die 3100 noch geteilt werden? :kopfkratz
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

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Adora Belle
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#4

30.07.2015, 10:44

Wenn die gesamte angefallene Vergütung geteilt werden soll, wäre das

1,3 VG 3100
0,65 VG 3401
1,2 TG 3402
2x Auslagenpauschale
__________________
hiervon 1/2
JanineMo
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#5

30.07.2015, 10:52

Supi, vielen lieben Dank. Dann kann ich die Rechnung heute noch fertig machen.
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Liesel
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#6

30.07.2015, 10:57

Adora Belle hat geschrieben:Wenn die gesamte angefallene Vergütung geteilt werden soll, wäre das

1,3 VG 3100
0,65 VG 3401
1,2 TG 3402
2x Auslagenpauschale
__________________
hiervon 1/2
Richtig, aber die Rechnung an den HBV kann ja nur die beim UBV angefallenen Gebühren enthalten. Die "Teilung" der Gebühren ist dann vom HBV vorzunehmen.
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#7

30.07.2015, 11:01

Also doch meine vorgeschlagene Variante 1?
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Adora Belle
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#8

30.07.2015, 11:09

Ich kann doch nicht eine Rechnung erstellen die nicht mit der Zahlung an mich übereinstimmt. :kopfkratz
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skugga
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#9

30.07.2015, 11:14

Adora Belle hat geschrieben:Ich kann doch nicht eine Rechnung erstellen die nicht mit der Zahlung an mich übereinstimmt. :kopfkratz
Naja, aber der Chef hat doch nur einen Termin in Untervollmacht wahrgenommen - also Variante 1, ausgestellt auf den Mandanten; die dann an den Hauptbevollmächtigten übersenden m. d. B. um Weiterleitung an den Mdt., und der wiederum soll die dann zusammen mit seiner KR an den Mdten. m. d. B. um Zahlung weiterleiten.

Was die Teilung der Gebühren angeht, kommts ja dann ohnehin drauf an, was die RAe untereinander vereinbart hatten.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#10

30.07.2015, 11:16

Kommt mir trotzdem nicht richtig vor.
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