Übersendung Urkunden an Dritte

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Stromberg
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#1

24.07.2015, 16:46

Guten Tag, so kurz vor dem Wochenende bräuchte ich noch mal Eure Hilfe und hoffe, dass noch nicht alle im Wochenende sind:

Ich habe eine Handzeichenbeglaubigung (Dienstbarkeitsbestellung für eine Windfirma) und soll die vom Mandanten unterzeichnete Urkunde an die Windkraftfirma senden. Wo finde ich (möglichst im Streifzug), dass ich die Vollzugsgebühr 22124 "Übersendung an Dritte" nicht bekomme, wenn nicht unser Mandant die Kosten trägt.

Ich habe die bis heute immer genommen, egal wer die Kosten trägt.... :oops:
Stromberg
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#2

24.07.2015, 16:53

und dann habe ich noch eine Frage zur gleichen Urkunde:

Grundstückseigentümer sind 3 Brüder, die jeder eine Bestellungsurkunde von der Windfirma zugeschickt bekommen haben und waren auch alle 3 zu unterschiedlichen Zeiten bei uns. In den Urkunden ist jeweils der Wert 3.000 € angegeben. Ich weiß, über den lässt sich ohne Ende diskutieren. Aber ich meine jetzt grundsätzlich:

Teile ich die 3.000 Euro durch 3 und in jeder Urkunde nehme ich 1.000 € ? Andererseits, wenn sie nicht alle 3 bei uns gewesen wären, wüsste ich ja von den anderen gar nichts .....
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#3

31.07.2015, 10:13

danke, ich habe es nach langem Suchen selbst gefunden.... im Streifzug, 10. Auflage, Seite 604 (2517 und 2518).
Jupp03/11

#4

31.07.2015, 19:43

Geht doch, warum immer andere suchen lassen. In der neuesten Auflage sind die Rd gleich.
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#5

02.08.2015, 08:29

Hallo .... !!

bevor ich andere suchen lasse, suche ich IMMER selbst. Nur wenn ich es mal nicht auf Anhieb finde und die Sache drängt .......
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