Abrechnung Bußgeldbescheid

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Phie
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#1

03.07.2015, 14:54

Hi, es tut mir leid, wenn das hier jetzt nichts neues ist, ABER: ich habe mit Bußgeldsachen null zu tun und versteh in den vorangegangen Threads um ehrlich zu sein auch nur Bahnhof.

Folgendes: Chef bekommt einen Bußgeldbescheid vom PolPrä Berlin:
Geldbuße 10,00 EUR
Kosten des Verfahrens: 25,00 EUR
Auslagen: 3,50 EUR

Macht zusammen 38,50 EUR. Er bzw. Partner legt Einspruch ein. Darauf folgt Einstellungsbescheid. Chef nun: Finde mal raus ob wir hier was abrechnen können. Und kann ich hier was abrechnen? Ich hab davon soooooo gar keine Ahnung.

Bitte um Hilfe :)
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

03.07.2015, 15:19

Ja, Du kannst eine Rechnung gegenüber Deinem Chef machen. Ich denke aber nicht, dass er das so haben will. :P
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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