Kostenfestsetzungsantrag bei sofortiger Beschwerde

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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DiandraB
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#1

03.07.2015, 14:52

Ich habe folgenden Fall:

-Klage durch uns am 16.11.2012, wegen Schadenersatz aus Verkehrsunfall

- Urteil durch das AG

- Kostenausgleichungsantrag durch uns über

Nr. 3100
Nr. 3104
Nr. 7002
Nr. 7003
Nr. 7005
Nr. 7008

- sofortige Beschwerde durch Gegenseite am 06.05.2015

- Beschluss durch LG

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Urteilsbeschluss des AG wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte als Gesamtschuldner.


Ich soll zu einem Streitwert in Höhe von 472,25 einen Kfa machen, weiß leider nicht genau wie das geht.

Danke für eure Hilfe
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#2

03.07.2015, 15:08

Was soll man unter "Urteilsbeschluss" verstehen? :kopfkratz Worum ging es denn bei der Beschwerde?
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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DiandraB
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#3

03.07.2015, 15:13

Die Gegenseite konnte den zu zahlenden Betrag nicht nachvollziehen .. Darum die sofortige Beschwerde..
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#4

03.07.2015, 15:19

Es wäre besser, Du verwendest die gängigen Begriffe des Vorgangs. Es geht also um eine Erinnerung/Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss oder wie?
~ Grüßle ~
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